Privates Bau- und Architektenrecht

Fundamente sichern,
Prozesse beschleunigen.

Das private Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht bildet den rechtlichen Rahmen für die erfolgreiche Durchführung von Bauvorhaben jeder Art und Größe. Sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer stellen das Vertragswerk sowie die gesetzlichen Grundlagen die Basis für die Geltendmachung ihrer Rechte dar. Für uns ist das Ziel, unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stets die optimale rechtliche Lösung gemeinsam mit Ihnen und für Sie zu entwickeln und umzusetzen. Wir gehen dabei lösungsorientiert, sorgfältig und mit tiefgehender Branchenkenntnis vor – gerade auch bei komplexen Bauvorhaben. Für uns ist die enge Zusammenarbeit mit Behörden, Technikern und Kaufleuten

aufgrund langjähriger Erfahrung in der Beratung von Bauvorhaben unterschiedlicher Größenordnungen selbstverständlich. Wir sind es gewohnt, mit anderen Baufachleuten interdisziplinär zusammenzuarbeiten und verfügen über ein umfassendes Netzwerk unter anderem aus Projektentwicklern, Sachverständigen, Baubetrieblern und Fachingenieuren, auf das unsere Mandanten ebenfalls zugreifen können. Unsere Lösungen sind wirtschaftlich, praxistauglich und jeweils für das individuelle Mandat maßgeschneidert.

Privates Baurecht

Wir beraten Sie zu komplexen Bauvorhaben, insbesondere zu Bürogebäuden, Hotels, Wohnimmobilien, Logistikimmobilien, Anlagenbau, Infrastrukturvorhaben und Ingenieurbauwerken. Da es bei vielen Bauprojekten nicht allein auf die baurechtliche Kompetenz ankommt, arbeiten wir eng mit den Kollegen aus anderen Fachgebieten

zusammen, die beispielsweise auf die Durchführung von Vergabeverfahren, die Erlangung und Verteidigung der öffentlich-rechtlichen Baugenehmigung, den Erwerb oder die Veräußerung des Baugrundstücks, die Finanzierung von Bauprojekten oder die Gründung und Betreuung von Objektgesellschaften spezialisiert sind.

Eine fundierte Vergabestrategie für private und öffentliche Auftraggeber sowie rechtssichere Bauverträge oder auch Partnering-Vereinbarungen bilden die Grundlage für ein erfolgreiches Bauvorhaben. Wir entwerfen und verhandeln insbesondere GÜ-, GU-, GMP-, ARGE-, Bauträger- sowie FIDIC-Verträge sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer und legen so gemeinsam mit unseren Mandanten den Grundstein für eine erfolgreiche Durchführung des Bauvorhabens.

Wir begleiten unsere Mandanten nicht nur bei der Vertragsgestaltung, sondern auch während der Bauphase bis zum erfolgreichen Abschluss des Bauvorhabens. Mit Kompetenz und Erfahrung stehen wir unseren Mandanten zu rechtlichen Themen wie Sicherheit am Bau, Versicherung von Baurisiken, der rechtlichen Prüfung von Nachträgen, bei sämtlichen Störungen des Bauablaufs, Kündigung, Leistungsverweigerung, Insolvenz von Baubeteiligten, Schlussrechnungsprüfung sowie dem Claim-Management und dem Anti-Claim-Management zur Seite.

Es ist unser primäres Ziel, langwierige und für alle Beteiligten zeit- und kostenintensive Verfahren vor den ordentlichen Gerichten zu vermeiden. Wir werden daher für unsere Mandanten auf Wunsch auch in sämtlichen alternativen Streitbeilegungsverfahren, wie etwa Mediations-, Schlichtungs-, Adjudikations-, Güte- und Schiedsgutachterverfahren, tätig. Soweit ein alternatives Streitbeilegungsverfahren nicht erfolgsversprechend ist, vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.

„Kompetente, innovative und qualitätsvolle Rechtsberatung bei komplexen Transaktionen und Immobilienprojekten mit empathischer Grundausrichtung.“

Heiner Krull, Architekt, Leitung Planung Süd der Art-Invest Real
Estate Management GmbH & Co. KG

Architekten- und Ingenieurrecht

Die Realisierung komplexer Bauvorhaben erfordert die Tätigkeit von Architekten und Ingenieuren. Unsere Beratung zu komplexen Bauvorhaben beschränkt sich daher nicht allein auf die Auftraggeber und bauausführenden Unternehmen, sondern erstreckt

sich vor allen Dingen auch auf Architekten- und Ingenieurleistungen aller Art und bezieht eine möglichst durchdachte Planungs- und Projektsteuerungsleistung mit ein.

Wir entwerfen und verhandeln insbesondere Architekten-, Generalplaner-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträge sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer und legen so gemeinsam mit unseren Mandanten den Grundstein für eine erfolgreiche Durchführung des Bauvorhabens.

Wir beraten unsere Mandanten – Auftraggeber, Architekten und Ingenieure – zu Vergütungs- und Haftungsthemen in jeder Phase der Zusammenarbeit. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch bei streitigen Auseinandersetzungen in Honorar- und Haftungssachen.

Auch Gebäude und Bauwerke können urheberrechtlich relevante Werke sein. Wir beraten zu allen urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Bestandsbauwerken oder Bauvorhaben unserer Mandanten.

Nicht selten wird einem komplexen Bauvorhaben ein Planungs- beziehungsweise Architektenwettbewerb vorangestellt. Wir unterstützen öffentliche Institutionen, Firmen und Privatpersonen bei der Vorbereitung, der rechtlichen Gestaltung und der Durchführung von Planungs- und Architektenwettbewerben.

Es ist unser primäres Ziel, langwierige und für alle Beteiligten zeit- und kostenintensive Verfahren vor den ordentlichen Gerichten zu vermeiden. Wir werden daher für unsere Mandanten auf Wunsch auch in sämtlichen alternativen Streitbeilegungsverfahren, wie etwa Mediations-, Schlichtungs-, Güte- und Schiedsgutachterverfahren tätig. Soweit ein alternatives Streitbeilegungsverfahren nicht erfolgsversprechend ist, vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.

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