Zum Vorschlag der neuen EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie

EU-KOMMISSION LEGT ENTWURF EINER RICHTLINIE ZU NACHHALTIGKEITSPFLICHTEN FÜR UNTERNEHMEN VOR

Am 23. Februar 2022 hat die EU Kommission den lange erwarteten, aber mehrfach verschobenen Entwurf einer EU Nachhaltigkeitsrichtlinie vorgestellt. Die „EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive 2022/0051“ setzt den internationalen Trend zu intensivierten Gesetzgebungsinitiativen zu Supply Chain Compliance fort und geht bei Verpflichtungsreichweite und Anwendungsschwellen noch weiter als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vom 16. Juli 2021, das bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft treten wird . Eine Vielzahl von Unternehmen aus allen Industriesektoren wird sich damit auf neue Unternehmenspflichten zur Beachtung von Menschentrechten und Umweltschutz entlang weltweiter Wertschöpfungsketten einrichten müssen.

Lesen Sie unser neuestes GSK Compliance Update mit den wichtigsten Unterschieden zwischen der geplanten EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie und dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengsetz.

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