Widerruf der Umsatzsteueroption bei Grundstückslieferung

Bisher ist die erklärte Umsatzsteueroption in einem notariellen Grundstückskaufvertrag nach Auffassung der Finanzverwaltung unwiderruflich. Die Parteien müssen daher bereits bei Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages die künftige umsatzsteuerliche Situation vorhersagen bzw. im Voraus detailliert planen. Haben sich nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages Änderungen ergeben, welche auf Basis dieser Umsatzsteueroption eine Vorsteuerberichtigung des Käufers zur Folge haben können, standen den Vertragsparteien bislang keine Handlungsoptionen offen, um jenes Vorsteuerberichtigungsrisiko zu beseitigen. Sämtliche umsatzsteuerlichen Risiken hatte insoweit meistens der Käufer zu tragen. Der Auffassung der Finanzverwaltung ist der BFH nunmehr mit seiner Entscheidung vom 02.07.2021 (Az. XI R 22/19) entgegengetreten. Danach ist ein Widerruf der Umsatzsteueroption bei Grundstückslieferungen möglich. In unserem Update geben wir einen Überblick über diese richtungsweisende Entscheidung des BFH und deren mögliche Folgen für die Praxis, insbesondere für den Bereich der Immobilien-Projektentwicklung.

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