19.11.2020

Wer die Wahl hat, sorgt für Qual

Im neuen präventiven Restrukturierungsverfahren müssen Vermieter auch außerhalb einer Insolvenz mit der kurzfristigen Kündigung langlaufender Mietverträge rechnen.

Trotz kritischer Diskussion verfolgt die Bundesregierung weiterhin ihren Plan, die Europäische Restrukturierungsrichtlinie bis zum Jahresende in deutsches Recht umzusetzen. Die weitreichenden Umbauten am Insolvenzrecht beinhalten vor allem die Einführung eines präventiven Restrukturierungsrahmens zur Sanierung außerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens. Dies hat auch Auswirkungen auf langlaufende Mietverhältnisse. Denn nach den derzeitigen Plänen könnten Mietverhältnisse dann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden, wenn dies der Sanierung dient. Bislang waren solch gravierende Eingriffe nur im Insolvenzverfahren möglich.

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