Vorkaufsrechte breiten sich trotz gerichtlichen Dämpfers aus

Grundstückskäufer und Investoren treibt die Sorge um, gerade erst erworbene Grundstücke wieder an Gemeinden zu verlieren, weil diese innerhalb der ihr zustehenden Dreimonatsfrist ihr gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben. Das Baulandbeschaffungsgesetz aus dem Jahr 1953 sah sogar die Möglichkeit einer Enteignung zur „Förderung des Wohnungsbaues“ und „zur Verbindung breiter Volksschichten mit dem Grund und Boden im Rahmen einer geordneten Bebauung“ vor. 

In der Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 16.12.2021 gibt unser Partner und Rechtsanwalt Dr. Frank-Florian Seifert einen Überblick über den „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“ bei Vorkaufsrechten.

Mehr unter: Die Vorkaufsrechte breiten sich aus (faz.net)

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