Fragen zur Übertragbarkeit von Urlaub und zur finanziellen Abgeltung von Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses beschäftigen die Praxis wie auch die Arbeitsgerichte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) konkretisierten nun erneut die Hinweispflichten für Arbeitgeber.
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