„Umsetzung der Transparenzvorgaben für Investments ist bis heute ungeklärt“

Seit dem 10. März 2021 ist die sog. Offenlegungsverordnung (SFDR), die für mehr Transparenz hinsichtlich des Umgangs von Finanzmarktteilnehmern mit Nachhaltigkeitsaspekten sorgen soll, anzuwenden. Auch Investmentvermögen sind nunmehr durch Fondsverwalter nach dem Grad der Nachhaltigkeit der von ihnen getätigten Investitionen in unterschiedliche Produktkategorien einzustufen. Viele Fragen rund um die Umsetzung der Transparenzvorgaben der SFDR sind derzeit noch ungeklärt. Einen Überblick geben unsere Rechtsanwälte Dr. Oliver Glück und Lisa Watermann in einem Beitrag in der Börsen-Zeitung vom 28.05.2021. Lesen Sie hier den ganzen Beitrag:

Artikel herunterladen
Drucken
Pressekontakt:

Ansprechpartner