Umfassende Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Alternativen Investmentfonds (AIFs) geplant

Nach dem Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes soll die Verwaltung von Alternativen Investmentfonds (AIF) insgesamt von der Umsatzsteuer befreit werden.

Nachdem im Jahr 2021 bereits die Umsatzsteuerbefreiung auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds erweitert wurde, ist die Erstreckung der Umsatzsteuerbefreiung auf sämtliche AIF durch die geplante Gesetzesänderung ein erfreulicher weiterer Schritt, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen und Wettbewerbsnachteile für den Finanz- und Fondsstandort Deutschland zu beseitigen.

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