In der EU wurden im Rahmen des Aktionsplans Sustainable Finance und der neuen Sustainable Finance Strategie der EU Kommission weltweit einmalige regulatorische Standards für ein nachhaltiges europäisches Finanzwesen geschaffen. Neben neuen Offenlegungspflichten durch die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) wurde mit der Taxonomie-Verordnung zudem ein Klassifizierungssystem, eine „grüne“ Taxonomie, für verschiedene Finanzmarktteilnehmer (wie z.B. Vermögens- und Fondsverwalter, Anlageberater) und deren Produkte im Sinne „ökologisch nachhaltiger“ Investments entwickelt. Dies betrifft nicht nur (fast) alle Akteure des Finanzmarktes, sondern vor allem auch die Realwirtschaft.
Die geschaffenen regulatorischen Vorgaben finden schrittweise seit dem Frühjahr 2021 Anwendung und erfordern bei den betroffenen Finanzmarktakteuren und deren Produkten Anpassungen insbesondere auf der Ebene der Geschäfts- und Risikostrategie, der Vergütungspolitik, der Risikomanagementsysteme und des Berichtswesen sowie des Datenmanagements.
Parallel wird – spätestens ab Herbst 2022 – bei den Investoren abzufragen sein, ob und in welchem Umfang die Nachhaltigkeit zu den vorrangigen Anlagezielen zählt. Kurz: Nachhaltig investieren gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Im Rahmen unseres 360 Grad-Ansatzes bieten wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, weitreichenden Branchenkenntnisse und durch die Beratung in interdisziplinären Teams umfassende Lösungen im Bereich Sustainable Finance an, die sowohl die Produkt- als auch die Unternehmensebene erfassen.
ESG lohnt sich – gerade auch bei Immobilien. Auf Fonds und Bestandshalter, Projektentwickler und Asset Manager kommen strenge Kriterien zur Nachhaltigkeit zu. Wer seine Objekte und seine Verträge schon jetzt darauf ausrichtet, wird die bessere Rendite erzielen. Gern unterstützen wir Sie dabei.
Dr. Christoph Strelczyk, Rechtsanwalt
Die zentralen Maßnahmen des EU Aktionsplans Sustainable Finance und der aktuellen Sustainable Finance Strategie der EU Kommission sind insbesondere die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), die Taxonomie-Verordnung sowie die Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen in das MiFID II-Regime.
Die SFDR regelt nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzprodukte und gilt für nahezu alle Finanzmarkteilnehmer. Zentral ist die Differenzierung der Verordnung nach den drei Säulen:
Die Verordnung ist weitgehend seit dem 10. März 2021 anwendbar. Die detaillierten Vorgaben in Bezug auf die jeweiligen Offenlegungspflichten, die sog. regulatorischen technischen Standards (RTS), werden aktuell erarbeitet und finden als delegierte Rechtsakte je nach der betroffenen Offenlegungspflicht zu unterschiedlichen Zeitpunkten Anwendung.
In der nachfolgenden Abbildung werden die unterschiedlichen Anwendbarkeitszeitpunkte der SFDR mit den Bezügen zur Taxonomie-VO, der MiFID II-Regelungen sowie der geplanten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veranschaulicht.
Viele Unternehmen bekennen sich schon lange zu „Nachhaltigkeit“. Allerdings wurde der Begriff bisher unterschiedlich ausgelegt. Jetzt gibt es erstmals klare und verbindliche Vorgaben in der EU. „Nachhaltigkeit“ muss zukünftig in jedem Einzelfall im Licht dieser regulatorischen Vorgaben eingeordnet werden.
Lisa Watermann, Rechtsanwältin
Die Regulierung im Bereich Sustainable Finance ist in der Europäischen Union nicht mehr eine Frage des „Ob“, sondern des „Wie“. Sie stellt die Realwirtschaft und Finanzbranche vor große Herausforderungen und bietet gleichzeitig weitreichende Chancen. Denn wer nachhaltig investiert, kann nachhaltig profitieren. Und wer als Finanzmarktteilnehmer über eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie verfügt, wird das potentiell wachsende Anlegerinteresse rechtzeitig bedienen können.
Unser Expertenteam unterstützt und berät Sie zu strategischen, effizienten und nachhaltigen Lösungen zu allen relevanten Anliegen rund um Sustainable Finance, u. a. zu:
Durch die Schaffung der Sustainable Finance-Regulatorik in der EU hat das Thema Nachhaltigkeit eine neue Dimension erreicht: Es geht nicht mehr nur um politische Ziele, sondern auch um rechtliche Vorgaben. Nachhaltigkeit ist nicht mehr gleich Nachhaltigkeit.
Dr. Oliver Glück, Rechtsanwalt
Unsere Lösungen rund um Sustainable Finance folgen dem 360°-Ansatz von GSK Stockmann: Investoren, Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer erhalten umfassende rechtliche Beratung rund um das Thema Nachhaltigkeit, ganz gleich ob in Deutschland oder mit unserem Luxemburger Team. Strategisch geplant bietet die Integration von Nachhaltigkeitskriterien die Chance, finanzielle Risiken zu begrenzen, die sich aus dem Klimawandel, der Erschöpfung von Ressourcen, der Umweltzerstörung und sozialen Risiken ergeben.
ESG ist inzwischen mitten im Wirtschaftsleben angekommen und wird in den nächsten Jahren einer der wesentlichen Treiber für rechtliche Anforderungen der Finanzwirtschaft, aber auch der Realwirtschaft und Unternehmenspolitik sein. ESG ist dabei zugleich rechtliche Grenze und Innovationstreiber einer Welt von morgen.
Philippe Lorenz, Rechtsanwalt
Der Markt für nachhaltiges Investieren boomt. Das Kürzel ESG – Enviromental, Social and Governance – steht für Grundsätze für nachhaltige Investitionen, die Umweltschutz, Sozialbelange und Grundsätze guter Unternehmensführung berücksichtigen. Sie finden seit 2017 Eingang in die Nachhaltigkeitsberichte börsennotierter Unternehmen, in Zertifizierungen und ESG-Scores.
Rating-Agenturen und unabhängige Experten machen sie für Banken, Fondsgesellschaften oder Investoren überprüfbar. Um die zahlreichen Regulierungsvorschriften zu erfüllen, ist eine gute Beratung unerlässlich.
In der nachfolgenden Graphik werden die unterschiedlichen Anwendbarkeitszeitpunkte der SFDR mit den Bezügen zur Taxonomie-VO sowie der MiFID II-Regelungen veranschaulicht.
Nachhaltigkeit ist wesentlicher Bestandteil unseres täglichen und zukunftgerichteten Handelns. Dabei ist uns die Sichtweise sowie das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genauso wichtig, wie die Impulse unserer Mandanten und externen Stakeholder.
Erfahren Sie in unserem Nachhaltigkeitsreport für das Geschäftsjahr 2021 wie facettenreich Nachhaltigkeit in unserer Kanzlei gelebt wird.
Unternehmerische Initiative und partnerschaftliches Handeln gehören zur DNA unserer Kanzlei. Sie sind Grundlage für eine nachhaltige Beratung und neben unserer fachlichen Expertise auch der Schlüssel zu Ihrem Erfolg. Denn Partnerschaft nehmen wir wörtlich: als Partner Ihres Vertrauens, der Sie und die Anliegen Ihres Unternehmens betreut, der Ihre wirtschaftlichen Ziele nicht nur nachvollzieht, sondern durch Engagement und Kreativität fördert, kurz: der Verantwortung übernimmt und sich so um jedes Ihrer Anliegen kümmert, als wäre es sein eigenes.
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