Stopp öffentlicher Aufträge an russische Unternehmen

Als Reaktion auf den Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Europäische Union fünf Sanktionspakete gegen Russland verhängt. Seit dem 9.4.2022 betreffen diese auch den Bereich des Vergaberechts. Die mit der Verordnung (EU) 2022/576 erlassenen Sanktionen gelten unmittelbar für sämtliche öffentliche Aufträge und Konzessionen im Bereich des Europäischen Vergaberechts. Über die aktuellen Regelungen und Folgen für die Praxis schreiben unsere Anwältinnen Dr. Jenny Mehlitz und Leonie Becker für den Industrieanzeiger (vom 3. Juni 2022).

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