Der Bundestag hat mit Wirkung zum 1. Juli entscheidende Änderungen bei der Grunderwerbsteuer auf den Weg gebracht. Modelle zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer mit Hilfe von sogenannten RETT-Blockern sind nun erschwert, aber gerade bei größeren Volumina ggf. nach wie vor attraktiv. Die Änderungen sind weitreichend, und auch bestimmte Altfälle v.a. bei Umstrukturierungen ab 2016 können betroffen sein. Unser Update zeigt auf, in welchen Fällen besondere Vorsicht geboten ist und welche Alternativen zum Share Deal jetzt noch mehr in den Fokus rücken.
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