Öffentlicher Sektor

Das Ganze begreifen.
Damit Ihr Projekt
unangreifbar wird.

Dr. Wolfgang Würfel, Rechtsanwalt

Wir stehen Ihnen als Experten zur Seite und können Sie mit unseren branchenübergreifenden Kompetenzteams für öffentliche Planung, Beschaffung, öffentliche Finanzen und Unternehmen, Governmental Affairs und Litigation
unterstützen.

Die Zukunft im Blick.
Rechtssicherheit im Rücken.

Der öffentliche Sektor steht vor großen Herausforderungen, denn er ist Treiber und zugleich Getriebener von gesellschaftlichen sowie technologischen Veränderungen, die sich zum Beispiel um Mobilität, Energieversorgung, Infrastruktur oder auch Wohnungsbau von morgen drehen. Diese Umwälzungen betreffen sowohl Bund, Länder und Kommunen mitsamt ihren jeweiligen Unternehmen als auch Privatunternehmen, die den öffentlichen Sektor bei seinen Aufgaben unterstützen und begleiten.

Angesichts vieler neuer Fragen nach der Zukunft von Städten und Kommunen verändern sich auch die individuellen Anforderungen an die rechtliche Beratung des öffentlichen Sektors. Die Definition und Beantwortung des jeweiligen Beratungsbedarfs unserer Mandanten prägt daher die Perspektive unserer Tätigkeit. Wir sehen Ihre Belange aus Ihrer Perspektive. Unser Ansatz: your perspective.

Wir können dabei auf unsere langjährige Erfahrung aus vielen erfolgreichen Projekten zurückgreifen:

  • Wir begleiten politisch und wirtschaftlich bedeutende Angelegenheiten mit und für den öffentlichen Sektor
  • Wir kennen den Markt und seine Entscheider
  • Wir sind politikerfahren, aber nicht politisch
  • Wir genießen das Vertrauen von Behörden und Unternehmen
  • Wir sind Ermöglicher und Problemlöser
  • Wir begleiten komplexe Verwaltungsverfahren für Behörden und Unternehmen auf nationaler und europäischer Ebene
  • Wir führen gerichtliche Auseinandersetzungen durch alle nationalen und europäischen Instanzen

Wir sind politikerfahren, aber
nicht politisch. So schaffen
wir rechtssichere Lösungen für
öffentliche Aufgaben.

Märkte im Fokus

Wer die ganze Breite der Wachstumschancen nutzen will, braucht spitzen Unterstützung. Unsere gebündelte Sektorenkompetenz sorgt in allen Marktbereichen dafür.

Die Stadt der Zukunft wird smart sein. Dies betrifft alle Bereiche des öffentlichen Sektors, insbesondere jedoch Wohnungsbau, Gewerbe, Mobilität und Energie. In diesem Zusammenhang stellt sich eine Reihe neuer Fragen, beispielsweise bei Planungsrecht, Beschaffungen, Datenschutz, Regulierung, Steuern und Zuwendungen. Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie dabei, die Stadt der Zukunft zu gestalten.

Wohnungsbau
Wir beraten laufend Projektentwicklungen für Wohnungsbauvorhaben von der Baurechtschaffung über die Vergabe und die Baubegleitung bis zu Vermietung und Verkauf. Dabei sind auch die Anforderungen an zukunftsfähige Immobilien sowie deren Umgebung und Anbindung zu berücksichtigen. Besonderheiten bestehen zudem im sozialen und öffentlichen Wohnungsbau. Unsere spezialisierten Teams helfen Ihnen bei der rechtlichen Umsetzung.

Sozialgerechte Bodennutzung, Kommunalwohnungen
Eine der wichtigsten Forderungen unserer Zeit: Bezahlbaren Wohnraum schaffen! Neben der staatlichen Förderung von Sozialwohnungen sind es die Kommunen, die durch Kommunale Wohnungsbaugesellschaften, aber auch durch städtebauliche Verträge und Bindungen bei der Baurechtschaffung oder bei der Vergabe kommunaler Grundstücke den wohl größten Anteil daran übernehmen, Wohnraum für diejenigen zu schaffen, die auf dem Wohnungsmarkt nicht mehr ausreichend zum Zuge kommen. Einkommensorientierte Investitionsförderung, Nutzung staatlicher Förderprogramme, Sozialgerechte Bodennutzung, kooperative Wohnbaulandentwicklung, Mietpreisdämpfung, kommunale Belegungsrechte, Konzeptvergaben – so lauten die Schlagwörter der kommunalen Wohnungsbaupolitik. Wir zeigen Ihnen nicht nur die jeweiligen Möglichkeiten des kommunalen Wohnungsbaus auf – wir begleiten Sie auch sicher bis zum Ziel.

Gewerbe, Industrie, Handel, Büro/Verwaltung
Unsere Städte verändern sich, weil sich technologische Möglichkeiten und menschliche Bedürfnisse ändern. Gewerbliche Nutzungen und selbst Produktion kommen wieder zurück in die Städte, zugleich öffnen sich Industriestandorte für andersartige Nutzungen und innovative Konzepte – gemischte Quartiere entstehen und werden zu Identifikationsorten. Die Rolle des Einzelhandels, seit Jahrhunderten Frequenzbringer für Städte und oft Ausgangspunkt ihrer Gründung als Marktplatz, wandelt sich in Zeiten des Onlinehandels, Gastronomie und Entertainment gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir begleiten all diese Entwicklungen planungsrechtlich und gestalten erfolgreiche Partnerschaften zwischen dem öffentlichen Sektor und privaten Akteuren.

Mobilität
Die Städte definieren Mobilität neu. Weniger Menschen werden ein Auto besitzen, dafür wächst der Bedarf an Sharing-Lösungen – übrigens nicht nur für Autos, sondern auch für Elektroroller und Fahrräder. Mobilitätslösungen mit Elektroantrieb benötigen eine zuverlässige und leistungsfähige Ladeinfrastruktur. Der öffentliche Nah- und Regionalverkehr wird sich ebenfalls verändern. Städte müssen letztendlich ihre Verkehrskonzepte einschließlich des ÖPNV neu denken. Dabei spielt mehr und mehr die Einbindung von Start-ups eine Rolle. Wir unterstützen Sie unter anderem bei der planungsrechtlichen Umsetzung und den notwendigen Beschaffungen, bei Fragen des Datenschutzes und der Regulierung.

Energie
Smart Citys brauchen eine zuverlässige Energieversorgung. Insbesondere die Elektromobilität ruft nach Lösungen für eine dezentrale Energieversorgung und Energiespeicherlösungen, um Versorgungssicherheit für die Ladeinfrastruktur zu gewährleisten. Zudem stellt sich die Frage nach der Regulierung des Energiesektors. Unsere Experten beraten Sie gern bei der Umsetzung dieser Themen.

Der öffentliche Sektor baut, modernisiert und betreibt Infrastruktur. Er investiert in großem Umfang, um die Anforderungen von Bevölkerung und Wirtschaft zu erfüllen. Die Projekte müssen dabei wirtschaftlich und mit dem für ihn geltenden Rechtsrahmen vereinbar sein. Wir arbeiten täglich für öffentliche Körperschaften, ihre Unternehmen und ihre Partner aus der Privatwirtschaft, um Infrastrukturprojekte möglich zu machen.

Verkehr (Straße, Schiene, Flughäfen, Energieleitungen, Häfen/Wasserstraßen)
Der Ausbau von Verkehrsinfrastruktur ist rechtlich anspruchsvoll. Die Planung von Verkehrsinfrastruktur erfordert regelmäßig die Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Rechtssichere und zugleich beschleunigte Planrechtsverfahren unter gleichzeitiger Erreichung einer möglichst hohen Akzeptanz der Projekte beim Bürger sind hier Aufgabe und Ziel der Rechtsberatung. In der Finanzierung greifen die Anforderungen des Beihilfe- und Haushaltsrechts, in der Genehmigung die Anforderungen des Planfeststellungs- und Umweltrechts, in der Zusammenarbeit mit Privaten die Anforderungen des Vergaberechts und schließlich begleitet das private Baurecht die Umsetzung der Projekte. Wir arbeiten entlang eines solchen Entstehungszyklus von Infrastruktur. Für jede Phase setzen wir Spezialisten ein, die ständig in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen die Umsetzung von Infrastrukturprojekten von Phase zu Phase begleiten und erfolgreich abschließen.

Pflege/Gesundheit (Heime, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren)
Der Bereich Pflege und Gesundheit ist in Deutschland sehr stark reguliert. Um hier Projekte und Transaktionen erfolgreich begleiten zu können, müssen Anforderungen der Sozialgesetzgebung ebenso berücksichtigt werden wie die Anforderungen aus Verwaltungs-, Vergabe-, Beihilfen- und allgemeinem öffentlichen Recht. Das Team aus dem Bereich Öffentlicher Sektor bei GSK Stockmann arbeitet hier regelmäßig Hand in Hand mit dem Team des Bereichs Healthcare.

Bildung/Betreuung (Schulen, Kitas, Betreuungseinrichtungen)
Bau und Ausbau von Schulen und Kitas ist eine Daueraufgabe von vielen wachsenden Städten in Deutschland. Wir gehen hier mit unseren kommunalen Mandanten neue Wege und organisieren für sie Struktur und Einbindung ihrer städtischen Unternehmen bei diesen Projekten bzw. beschreiten gemeinsam mit ihnen Wege der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit.

Versorgung/Entsorgung (Energie, Wasser, digitale Medien)
Strom, Wasser, Abfall, Breitband, Ver- und Entsorgung beschäftigen die Menschen und daher auch die Kommunen. Ferner leisten sich der öffentliche Sektor und private Anbieter einen Wettbewerb in diesem Bereich. Wir sind uns dieser Umstände bewusst, wenn wir unsere Mandanten bei der Gestaltung von Rekommunalisierungen bzw. Privatisierungen oder auch zur Zusammenarbeit von öffentlichen Stellen und deren Unternehmen mit privaten Anbietern beraten. Konzessionen, Kooperationen, Konflikte sind hier die Schlagwörter – wir beraten Sie gerne dazu.

Wir sind für Sie da

Ihre Sicht verstehen. Und die beste Lösung finden.
Dafür stehen wir (v. l.):

Beratungsschwerpunkte

Für jede Herausforderung die richtigen Experten, für jeden Mandanten das passende Team: Das ist der Anspruch, mit dem wir genau das im Blick behalten, was Sie weiterbringt.

Seit der Gründung von GSK Stockmann bildet die öffentliche Planung einen Schwerpunkt unserer Beratung. Diese umfasst:

  • städtebauliche Projekte
  • Infrastrukturplanungen
  • Anlagenzulassung

Standortübergreifend sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner zu Fragen der Bauleitplanung, der Infrastrukturplanung und der Anlagenzulassung für Projekte im gesamten Bundesgebiet. Wir begleiten Städte, Gemeinden und Projektentwicklungsgesellschaften bei der Bauleitplanung und dem Abschluss städtebaulicher Verträge zur Realisierung städtebaulicher Projekte. Auch sind wir rechtlicher Berater des Bundes, der Länder und der Vorhabenträger bei öffentlichen Infrastrukturplanungen von europäischer und deutschlandweiter Bedeutung – und finden gemeinsam mit ihnen Lösungen zur Anlagenzulassung, etwa bei der Genehmigung von Störfallbetrieben. Dabei haben wir in allen Phasen die Investitionsrisiken und kritischen externen Einflüsse im Blick und minimieren diese Risiken während der frühzeitigen Planung, bei der Strukturierung und Durchführung Ihres Projekts.

Weiterhin hat der öffentliche Sektor bei seinen Vorhaben die für ihn geltenden speziellen Vorschriften des jeweiligen Haushaltsrechts, des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie bei Auftragserteilung die Vorgaben des Vergaberechts und im Rahmen von Finanzierungen des Beihilferechts zu beachten. Wird der öffentliche Sektor – wie häufig – über seine privatrechtlich organisierten Tochtergesellschaften (Wohnungsbaugesellschaften, Immobilienbesitz- und Verwaltungsgesellschaften) tätig, sind die besonderen Vorgaben für öffentlich-rechtliche Beteiligungen, wie zum Beispiel des Haushaltsrechts und der Beteiligungsgrundsätze von Bund, Land und Kommunen, einzuhalten. Zudem ist das Wechselspiel zwischen den politisch besetzten Aufsichtsgremien, insbesondere Ausschüssen von Landesparlamenten, des Bundestags oder Kommunalvertretungen sowie von politisch besetzten Aufsichtsräten im Verhältnis zu den operativ tätigen Geschäftsführungen bzw. Vorständen zu berücksichtigen. Unser Team hat aufgrund langjähriger Tätigkeit in diesem Bereich sowohl die erforderliche rechtliche als auch politische Erfahrung im Umgang mit diesen Vorgaben gewonnen, die für unsere Mandanten gewinnbringend eingebracht werden kann.

Unsere Projektteams haben ihren Beratungsschwerpunkt unter anderem bei der Planung und Genehmigung von:

  • Wohn-, Büro-, Gewerbe- und Logistikbauvorhaben, sowohl im Bestand als auch auf der grünen Wiese, sowie Quartiersentwicklungen
  • Einzelhandelsgroßprojekten, unter anderem Outlet Center, großflächiger Einzelhandel, Nahversorgung
  • Straßen-, Schienen-, Flughafen-, Wasserstraßen- und Leitungsinfrastrukturvorhaben
  • komplexen Industrieanlagen
  • Windparks

GSK Stockmann unterstützt Sie dabei, Ihre Beschaffungen zu optimieren. Als Erstes setzen wir mit Ihnen gemeinsam eine passende Struktur auf, um auch komplexe Einkaufsvorgänge gut beherrschbar zu machen. Anschließend begleiten wir Sie von der Gestaltung der Vergabeunterlagen über die Bieterkommunikation bis zur Zuschlagserteilung. Im Ergebnis sorgen wir dafür, dass Ihre Beschaffungen reibungslos verlaufen und Sie Ihre wirtschaftlichen Ziele bestmöglich erreichen.

Unsere Expertise erstreckt sich unter anderem auf folgende Kompetenzfelder:

  • Vergaben von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen aller Art
  • Sektoren- und Konzessionsvergaben
  • Innovationspartnerschaften und wettbewerbliche Dialoge
  • Public Private Partnerships und öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
  • Partneringverträge/Mehrparteienverträge
  • Grundstückstransaktionen, gegebenenfalls als Konzeptverfahren
  • Gesundheitssektor
  • Gutachten, zum Beispiel Inhouse-Geschäfte, Prüfung der Ausschreibungspflicht
  • Zuwendungen
  • Vertretung in Nachprüfungsverfahren und Schadensersatzprozessen

Oft geht es um Geld, wenn der öffentliche Sektor seine Aufgaben wahrnimmt. Die Zeiten, in denen dabei vor allem das Haushaltsrecht maßgeblich war, sind jedoch vorbei. Unsere Anwälte sind Ihre Ansprechpartner für alle relevanten Rechtsgebiete, die die kommunalen Finanzen betreffen:

Beihilfe-, Fördermittel- und Subventionsrecht
Unterstützt der öffentliche Sektor Unternehmen, arbeitet er mit ihnen zusammen, finanziert er Projekte, dann zeigen Beihilfen-, Fördermittel- und Subventionsrecht schnell, dass es heute um mehr geht als um Haushaltstitel. Wir beantworten Ihre Fragen und begleiten Sie bei der rechtskonformen Ausgestaltung von Beihilfen, bei der Betrauung oder dem Vorgehen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, in Notifizierungsverfahren zur Europäischen Kommission bei Fördermittelanträgen und Bewilligungen sowie in Prüfverfahren von Europäischer Kommission oder Rechnungshöfen.

Haushaltsrecht
Unsere Mandanten des öffentlichen Sektors kennen sich im Haushaltsrecht bestens aus, denn es gehört zu ihrer täglichen Arbeit. Doch manchmal reicht auch das beste Wissen nicht aus: Dann beraten wir unsere Mandanten aus dem öffentlichen Sektor immer zum Haushaltsrecht, zum Beispiel, wenn es darum geht, neue Wege zu gehen, neue Anforderungen zu erfüllen und konkrete Anliegen in Einklang mit den Regelungen des Haushaltsrechts zu bringen. Ebenso beraten wir unsere privaten Mandanten bei der Zusammenarbeit mit öffentlichen Körperschaften dazu, ihre Projekte in haushaltsrechtlicher Hinsicht so auszugestalten, dass öffentliche Partner sich an diesen beteiligen können.

Kommunalrecht
Wir verfügen über eine umfassende kommunale Beratungspraxis: Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte, Kämmerinnen und Kämmerer, Beteiligungsmanagerinnen und Beteiligungsmanager, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter des Haupt-, des Rechts- oder des Bauamts sind unsere ständigen Gesprächspartner im Mandat und darüber hinaus. Wir wissen um die Besonderheiten bei der Zusammenarbeit von Verwaltungen mit der Kommunalpolitik. All das kommt unseren Mandanten zugute, wenn wir sie zu ihren Projekten beraten, egal ob für das Stadtwerk, die Strom-, Gas- und Wasserversorgung, den ÖPNV, den kommunalen Wohnungsbau bis hin zum kommunalen Freizeitbad.

Steuerrecht
Unsere Mandanten aus dem öffentlichen Sektor zahlen zum Teil – insbesondere im Rahmen von Betrieben gewerblicher Art und Eigengesellschaften – Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer. Finanzministerinnen und Finanzminister, -senatorinnen und -senatoren, Kämmerinnen und Kämmerer müssen deswegen ihre Entscheidungen auch danach treffen, welche Steuerlasten jeweils auf den öffentlichen Haushalt zukommen können und wie sich diese minimieren lassen. Wir kennen diese Themen und beraten Sie gern dazu – von Ergebniskonsolidierung beim öffentlichen Sektor bis hin zur Abgrenzung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft.

Verfassungs- und Europarecht
Über dem Verwaltungsrecht stehen Verfassungs- und Europarecht, aus denen sich konkrete Anforderungen für unsere Mandanten ergeben. Das fängt bei dem Grundgesetz und den Landesverfassungen an und gilt ebenso für das Unionsrecht von den Grundfreiheiten bis zur Dienstleistungsrichtlinie. Wir arbeiten auf dieser höheren Ebene des Rechts und zeigen unseren Mandanten Lösungen auf, wie sie ihre Projekte in Einklang mit diesen Bestimmungen bringen können. Dabei profitieren unsere Mandanten davon, dass wir eng mit renommierten Staats-, Verfassungs- und Europarechtlern zusammenarbeiten und diese sogar in unseren eigenen Reihen haben.

Im Bereich Öffentliche Unternehmen beraten wir bei der Strukturierung sowie Neu- oder Reorganisation öffentlicher Aufgaben und öffentliche sowie öffentlich- privater Unternehmen und Partnerschaften.

Unsere rechtliche Expertise umfasst kommunales sowie europäisches Wirtschaftsrecht, Haushaltsrecht, Vergabe- und Beihilferecht, Gesellschafts- sowie Steuer- und Arbeitsrecht.

Zu unseren Mandanten zählen der öffentliche Sektor sowie private Investoren und Projektentwickler im Bereich der Daseinsvorsorge – Infrastruktur, Energie, Wasser, Gesundheit und Bildung.

Unsere Beratung erstreckt sich unter anderem auf folgende Bereiche:

  • Umfassende rechtliche Projektstrukturierung
  • Gründung öffentlicher Unternehmen
  • Privatisierung bzw. öffentliche Beteiligung
  • Corporate Governance
  • Betreiber-, Contracting- und Lieferverträge
  • Vorbereitung bzw. Begleitung von Vergabeverfahren

Der Gesetzgeber gestaltet unser Zusammenleben und die Rahmenbedingungen der Wirtschaft – bisweilen proaktiv, häufig jedoch in Reaktion auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen. Wir begleiten den öffentlichen Sektor bei der Entwicklung der rechtlichen Werkzeuge für diesen Prozess. Und wir beraten und vertreten nationale wie internationale Unternehmen der Privatwirtschaft, die durch die Gesetzgebung und ihren Vollzug betroffen sind: Wir ermitteln frühzeitig die Auswirkungen auf Geschäftsmodelle, begutachten gesetzgeberische Aktivitäten am Maßstab höherrangigen Rechts (nationalem Verfassungsrecht wie Europarecht) und helfen, Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren zu nehmen und Betroffenheiten wirksam zu artikulieren. Alles aus einer Hand.

Die rechtssichere Beratung endet für uns nicht mit der Erteilung der erforderlichen Genehmigung oder Zulassungsentscheidung, dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags oder der Erteilung eines Zuschlags im Vergabeverfahren. Eine umfassende Begleitung Ihrer Projekte umfasst selbstverständlich auch die prozessuale Vertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir verfügen über jahrelange Prozessführungserfahrung und unterstützen Sie damit bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Projekts.