Immobilieninvestitionen und Asset Management

Erfolg basiert auf den
richtigen Assets.
Unsere sind Kompetenz,
Einsatz und Innovation.

Monique Franke, Rechtsanwältin

Unsere Kanzlei wird in Deutschland zu den führenden Rechtsberatern im Immobilien- und Transaktionsbereich gezählt.

Das größte anwaltliche Real Estate Team Deutschlands.

Als eine der führenden immobilienwirtschaftlichen Kanzleien mit einem klaren Fokus auf die Beratung zu Fragen rund um die Immobilie werden wir von GSK Stockmann als kompetente und gut vernetzte Partner der maßgeblichen Akteure der Immobilienwirtschaft geschätzt.

Mit unserem 360°-Ansatz begleiten wir Sie umfassend bei sämtlichen wirtschaftlich und rechtlich anspruchsvollen Aktivitäten rund um die Immobilie. Unser Schwerpunkt liegt auf dem tief greifenden Verständnis der kommerziellen Kernaspekte Ihrer Projekte und deren pragmatischen rechtlichen Umsetzung. Mit einem der größten Real Estate-Teams beschäftigen wir uns mit den rechtlichen Fragestellungen der Immobilienwirtschaft. Das bedeutet, dass wir über das größte anwaltliche Real Estate Team Deutschlands und damit über ausreichend Kapazitäten verfügen, um auch

großvolumige und zeitkritische Transaktionen und Projekte umzusetzen. Eine ganze Reihe unserer Partner werden in Deutschland zu den führenden Rechtsberatern im Immobilien- und Transaktionsbereich gezählt.

Zu unseren Mandanten gehören in- und ausländische institutionelle Investoren – wie Banken, Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Immobilienfonds, Versorgungswerke und Pensionskassen –, Asset Manager, Private Equity-Gesellschaften, Immobilienunternehmen, der öffentliche Sektor und dessen Tochterunternehmen, Family Offices, Projektentwickler, Eigennutzer sowie gewerbliche Mieter, Hotelbetreiber und Maklerunternehmen. Unser Anspruch: Ihre Ziele sind unser Maßstab. Your perspective.

Unser Ansatz ist die
360°-Beratung.
Unser Fundament
heißt Wissen.

Märkte im Fokus

Wer die ganze Breite der Wachstumschancen nutzen will, braucht spitzen Unterstützung. Unsere gebündelte Sektorenkompetenz sorgt in allen Marktbereichen dafür.

Seit vielen Jahren beraten wir institutionelle Investoren rund um die Immobilie. Wir verfügen daher über umfangreiche Erfahrung bei der Strukturierung, Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Transaktionen (Share Deals und Asset Deals, Joint Ventures, Fondsstrukturen) und deren Finanzierung sowie insbesondere bei der Berücksichtigung der spezifischen regulatorischen Anforderungen unserer Mandanten. Wir beraten unsere Mandanten umfassend und interdisziplinär in allen damit zusammenhängenden strukturellen, steuerlichen, rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen. Unser Beratungsansatz lautet „360° Real Estate“ und wird getragen vom eingehenden und tief greifenden wirtschaftlichen Verständnis der Immobilie und des Immobilienmarktes. Fachübergreifend vernetzen wir dafür das Wissen und die Branchenexpertise unserer Praxisgruppen Steuerrecht, Immobilienwirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Investmentrecht so wie Finanzierungsrecht. Unsere Leistungen erstrecken sich auf die gesamte Wertschöpfungskette des Immobilieninvestments, von der Entwicklung auf der grünen Wiese bis zur Platzierung auf dem Kapitalmarkt.

Wir beraten zudem beim Aufsetzen sowie der Strukturierung offener und geschlossener Immobilienfonds sowie Spezialfonds. Außerdem beraten wir bei immobilienrechtlichen Fragen des Kapitalmarktes wie der Strukturierung von REITs oder der Begleitung bei Börsengängen.

In einem durch zunehmende Komplexität und hoher Wettbewerbsintensität gekennzeichneten Beteiligungsgeschäft entscheiden – neben einem guten Gespür für passende Gelegenheiten – insbesondere die richtige Strukturierung und die Fähigkeit der Berater, anspruchsvolle Beteiligungsstrategien umzusetzen, über den Investment-Erfolg.

In enger Zusammenarbeit mit unseren Private Equity-Teams bieten wir Finanzinvestoren und strategischen Investoren Beratung im Zusammenhang mit Immobilien-Investitionen an. Durch die enge Kooperation unserer Teams untereinander wissen wir um die Bedürfnisse von Private Equity-Investoren und verfügen über das entsprechende Know-how, um ihre Ziele bestmöglich am Markt durchzusetzen.

Wir beraten Sie umfassend sowohl beim An- und Verkauf von Immobilien für Investoren als auch beim laufenden Asset Management von Immobilien aller Asset-Klassen. Unabdingbar dafür sind höchste Effizienz und Souveränität in der Mandatsbearbeitung, insbesondere auch unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten.

Um dies sicherzustellen, unterstützen wir Sie mit unserer großen Erfahrung, die wir über viele Jahre in erfolgreichen Transaktionen und Asset Management-Mandaten gesammelt haben, und mit der hohen Expertise eines schlagkräftigen integrierten Immobilienteams. Bei Bedarf steht Ihnen immer ein hoch spezialisierter und erfahrener Experte für alle denkbaren rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen und Verhandlungssituationen zur Verfügung.

Infolge von Umstrukturierungen der Weltwirtschaft steigt der Kapitalbedarf von Unternehmen. Immobilien stellen in diesem Zusammenhang eine wichtige Ressource in Hinsicht auf den Finanzierungsbedarf der Unternehmen dar. Der Umgang mit dieser Ressource hat sich von der klassischen Liegenschaftsverwaltung zu einem eigenständigen Unternehmensgeschäftsfeld geändert.

Da die Beschaffung, Verwaltung und Vermarktung von Immobilien nicht zu Ihrem Kerngeschäft gehört, benötigen Sie Partner, die neben der juristischen Spezialisierung auch tief in der Immobilienbranche verankert sind. Wir verstehen die Denkweise von Corporates und gehen professionell auf die Erfordernisse im Umgang mit Ihren Immobilien ein. Zudem verfügen wir über das notwendige Know-how, um für Unternehmen aller Branchen tätig zu werden, von Hightech bis zur klassischen Schwerindustrie.

Die Beratung des öffentlichen Sektors ist mit besonderen Anforderungen verbunden. Zum einen gibt es Unternehmen des öffentlichen Sektors, die privatwirtschaftlich organisiert sind. Gleichzeitig sind sie den Regelungen unterworfen, die für den öffentlichen Sektor gelten, und für die zudem steuerliche Besonderheiten anzuwenden sind. Zum anderen stehen die Institutionen des öffentlichen Sektors im staatlichen Kontext und sind Gesetzen sowie speziellen Vorschriften auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene unterworfen.

Neben genauer Kenntnis dieser besonderen Umstände ist bei der Beratung des öffentlichen Sektors auch tief greifendes politisches Verständnis notwendig. Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Expertise in diesem anspruchsvollen Umfeld und begleiten Sie bei der Realisierung Ihrer Vorhaben.

Familienunternehmen sind echtes Unternehmertum und werden zu Recht als Rückgrat unserer Volkswirtschaft bezeichnet. Sie denken und handeln generationen-übergreifend und nachhaltig. Sie sind innovativ, regional verwurzelt und international erfolgreich. Und sie verkörpern ihre eigenen Werte.

Wir stehen verlässlich an der Seite von Familienunternehmen und Unternehmerfamilien bei allen Fragen rund um die Immobilie. Wir beraten Sie nachhaltig und stellen uns ganz auf Ihre individuelle Situation ein

Der Kreis gewerblicher Mieter ist heterogen, weshalb gerade in diesem Bereich ein hoher Bedarf an professioneller Beratung besteht, um aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht auf Augenhöhe mit der Vermieterseite verhandeln zu können.

Neben der Vertretung in mietrechtlichen Großmandaten wie der Anmietung von Single Tenant-Objekten und maßgeschneiderten Projektentwicklungen mit baurechtlichem Bezug vertreten wir Sie als Mieter insbesondere im laufenden Asset Management und bei der streitigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Dabei bieten wir Ihnen auf Ihre konkreten Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen. Sie profitieren von unserer schlagkräftigen, integrierten Immobilienpraxis, durch die Sie in jeder denkbaren Verhandlungssituation und zu den komplexesten Fragestellungen auf eine schnelle, hoch qualifizierte und pragmatische Beratung zurückgreifen können.

In dem stetig wachsenden Markt für Investitionen in Hotelimmobilien werden wir als einer der führenden Rechtsberater wahrgenommen. Es ist der umfassende interdisziplinäre Beratungsansatz, der uns auszeichnet. Mit einem breit aufgestellten Team aus hoch qualifizierten Spezialisten und unserem 360°-Ansatz beraten wir im Bereich „Hospitality“ unter anderem neben den Fragen des Immobilienrechts auch zu allen Aspekten des Gesellschafts-, Steuer-, Investment-, Bau-, Insolvenz-, Arbeits- sowie Lizenz- und Markenrechts.

Unsere nationalen und internationalen Mandanten begleiten wir während der gesamten Wertschöpfungskette der Hotelimmobilie. Von der Baurechtsschaffung über die Projektentwicklung und Finanzierung bis hin zur An- oder Vermietung bzw. Verpachtung der Immobilie, dem Abschluss von Management-, Franchise- oder sonstigen Operativverträgen und schließlich bis zum An- oder Verkauf des Hotels als Transaktion im Wege eines Asset Deals oder Share Deals. Unsere Expertise erstreckt sich dabei auch auf komplexe Dealstrukturen, wie Forward Fundings, Joint Ventures, Portfoliotransaktionen oder den Erwerb aus der Insolvenz. In der Finanzierung und Besicherung von Hotels sind wir sowohl für Banken und Kapitalgeber (Darlehen, Eigenkapital oder Mezzanine) als auch für Darlehensnehmer tätig. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch während des Betriebs beratend zur Seite, etwa im laufenden oder beendeten Hotelmiet- oder Hotelpachtvertragsverhältnis, bei Betreiberwechseln, Rebrandings, Renovierungen oder in der Restrukturierung des Hotelbetriebs. Und auch in streitigen Auseinandersetzungen, egal ob diese außergerichtlich, vor einem Schiedsgericht oder im Prozesswege geführt werden, haben Sie mit uns einen verlässlichen und kompetenten Partner.

Ganz gleich, ob wir auf Eigentümerseite für Projektentwickler, institutionelle Investoren, Family Offices oder andere Bestandshalter oder auf der Betreiberseite für ein hochinnovatives Start-up, einen White-Label-Franchisenehmer oder eine internationale Hotelkette tätig sind, und ganz gleich, ob es sich um ein Budgetprodukt, ein Boardinghaus, ein Resort- oder Luxushotel handelt – stets versetzen wir uns in die Lage unseres Mandanten und entwickeln maßgeschneiderte individuelle rechtliche, steuerlich optimierte und vor allem unternehmerische Lösungen. Wir beraten nicht nur, vielmehr fühlen wir uns als fester Bestandteil der Immobilienbranche. Daher sprechen wir Ihre Sprache.

Die Assetklasse der Logistikimmobilie ist fest etabliert, dies belegen Neubau- und Investitionsvolumina. Insbesondere der Online-Handel und die fortschreitende Globalisierung bieten Chancen. Doch auch wenn Deutschland noch zu den attraktivsten Logistikstandorten gehört, stellen etwa die Flächenknappheit oder die Überlastung der Verkehrsinfrastruktur Herausforderungen dar.

Neben Logistikimmobilien im engeren Sinn (insbesondere Distributions-, Lager- und Umschlagsimmobilien) rücken Industrieimmobilien (Unternehmensimmobilien, Gewerbeparks, „Light Industrial“- und Produktionsimmobilien) weiter in den Fokus von Investoren. Sie sind regelmäßig auf mehrere Nutzer und eine variable Nutzung ausgerichtet, sodass sie sich durch eine höhere Risikodiversifikation auszeichnen.

Wir verfügen über umfassende Expertise bei der rechtlichen und steuerlichen Beratung rund um Logistik- und Industrieimmobilien, unabhängig davon, ob es aufgrund von Größe und Lage der Immobilie komplexe Baurechtsfragen, bodenschutzrechtliche Themen von Brownfield-Entwicklungen oder die branchentypische Gestaltung von Miet- oder Kaufverträgen ist. Mit deren Besonderheiten sind wir nicht zuletzt aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bestens vertraut.

Innovativ und langfristig wachsend: Die Healthcare-Branche ist ein wichtiger Motor der Wirtschaft. Das dynamische Wachstum ist geprägt von ebenso dynamischen Innovations- und Transformationsprozessen, die erfolgreiche Unternehmen für sich nutzen und weiterentwickeln. Wenn es darum geht, bei zunehmendem Wettbewerbsdruck Ihre Leistungsfähigkeit langfristig zu sichern, sind wir Ihr kompetenter Partner. Unsere Erfahrungen aus der juristischen Beratung von Unternehmen der Healthcare-Branche sind über unser internes Sektornetzwerk verfügbar. Unser tief greifendes Verständnis der Tätigkeit von Healthcare-Unternehmen ermöglicht es uns, wichtige Zusammenhänge frühzeitig zu erkennen und uns auf die wesentlichen Themen zu fokussieren.

Wir beraten Sie umfassend im Bereich Gesundheitsimmobilien verschiedenster Formen (zum Beispiel stationäre Pflegeheime, Krankenhäuser, betreutes Wohnen, gegebenenfalls mit Kurzzeit-, Tages- oder ambulanter Pflege, Quartiers-Projekte und Labore).

Die Struktur des Einzelhandels hat sich in der Vergangenheit stark verändert und wird auch in den nächsten Jahren einem steten Wandel unterliegen. Deshalb gilt es, immer neue Wege zu finden, um den sich ändernden Mieter- und Kundenbedürfnissen gerecht zu werden und zukunftsfähige Unternehmen und Standorte aufzubauen, die langfristig erfolgreich sein werden.

Nur echte Spezialisten und Branchenkenner, die in der Lage sind, mit Ihnen die Entwicklung der Branche zu steuern, mit Ihnen eng zusammenzuarbeiten, Investitionsentscheidungen zu treffen und den Wert Ihrer Einzelhandelswerte zu maximieren, können Ihnen helfen, diese Herausforderung zu meistern.

Unser interdisziplinäres Team besteht aus Rechtsanwälten in den Bereichen Immobilien, Bau, Planung und Raumordnung, Regulierung, Markenportfoliomanagement, M&A und Corporate Finance, Steuern, Handel, Beschäftigung, Finanzen, Insolvenz, Lizenzierung, Franchising, Datenschutz, Handelsregulierung, Wettbewerb, Rechtsstreitigkeiten, Prepaid-Karten und Banken und bietet Ihnen praxisorientierte, wirtschaftliche Beratung in einem aktuellen Marktkontext.

Wohnimmobilien kommt in der Immobilienwirtschaft eine besondere Bedeutung zu, da sie das Grundbedürfnis des Menschen nach einem Wohnort bedienen. Dementsprechend ist die Nachfrage nach Wohnimmobilien fortlaufend hoch. Für eine zukunftsfähige und wirtschaftlich attraktive Investition in eine Wohnimmobilie sind aber engmaschige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten sind.

Von dieser Herausforderung sind alle Marktteilnehmer betroffen: Dies beginnt bereits mit der Entwicklung der Immobilie, bei der eine Vielzahl von Themen wie bspw. öffentlich-rechtliche Vorgaben für die Schaffung von Baurecht (wie Sozialbindung, Förderung, Gestaltung und energetische Beschaffenheit) zu beachten sind. Aber auch für den Erwerber und Bestandshalter ist der umsichtige Umgang mit rechtlichen Vorgaben für eine erfolgreiche Bewirtschaftung entscheidend, wie etwa Beschränkungen bei der zulässigen Miethöhe und bei Mieterhöhungen sowie Anforderungen an Nachverdichtungen, Umwandlungen, Modernisierungen und energetischen Ertüchtigungen.

Wir begleiten alle aktuellen Themen, die Projektentwickler, Eigentümer und Vermieter bewegen, wie etwa die veränderten Nutzeranforderungen hinsichtlich Wohnungsgröße / Micro Living, energetische Sanierung, Anforderungen an ESG und Errichtung geförderter Wohnraum.

Egal ob es sich um Spezialthemen handelt, wie bspw. einer Nutzung als Boarding House, oder um großen Quartiersentwicklungen oder Portfoliotransaktionen:

Wir decken alle Themen rechtsgebietsübergreifend aus einer Hand ab. Wir beraten von der Planung über den Bau, den Erwerb und die Vermietung und laufenden Bewirtschaftung bis hin zur Veräußerung von Wohnimmobilien. Durch unseren rechtsgebietsübergreifenden Ansatz, schauen wir über den Tellerrand hinaus und gewährleisten so eine praxisgerechte und vorausschauende Beratung.

Der Markt für Micro Living boomt in Deutschland. Klassischer Wohnraum wird teurer. Flexibilität wird wichtiger. Lebenskonzepte ändern sich. Die Anzahl an Einpersonenhaushalten steigt. Gleichzeitig steigen die qualitativen Anforderungen an das individuelle Lebensumfeld. Vor diesem Hintergrund hat sich Micro Living als nachhaltiger Player zwischen klassischem Wohnen und Hotels etabliert. Auch für (institutionelle) Investoren.

Micro Living Konzepte haben viele Namen. Boarding Houses, PBSA, Apart-Hotels, Serviced Apartments, Co-Living. Solche Begrifflichkeiten sind aus rechtlicher Sicht nicht verbindlich. Form follows function. Entscheidend ist nicht der Begriff, entscheidend ist das dahinter stehende Konzept.

Micro Living Konzepte bewegen sich in einem hochregulierten Umfeld. Sie bieten gleichzeitig aber viel Spielraum für rechtliche und kommerzielle Optimierungen. Dabei muss eine Vielzahl rechtlicher Aspekte berücksichtigt werden:

Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Aufsichts- und Investmentsteuerrecht, Baurecht, Zweckentfremdungsrecht, Mieterschutzvorschriften wie Mietpreisbremsen, Möglichkeiten zur pauschalen Umlage von Nebenkosten, und nicht zuletzt Digitalisierungskonzepte für die Anmietung und Verwaltung. Die Asset Klasse bietet eine große Bandbreite an Gestaltungsmöglichkeiten, erfordert aber spezialisierte Kenntnisse.

Unser Micro Living Team besteht aus über 20 Anwältinnen und Anwälten, die sich mit allen relevanten rechtlichen Themen im Bereich des Micro Living beschäftigen. Aufgrund unserer langjährigen und tiefgehenden Spezialisierung in diesem Bereich gelten wir als führende Kanzlei im Bereich des Micro Living. Wir begleiten insbesondere Investoren und Projektentwickler bei der Entwicklung, Konzeptionierung, dem Erwerb und der Veräußerung von Micro Living Projekten.

Mietverträge innovativ & digital neu gedacht.
Time kills deals? Wär` ja gelacht!

Wir sind für Sie da

Ihre Sicht verstehen. Und die beste Lösung finden.
Dafür stehen wir (v. l.):

Beratungsschwerpunkte

Für jede Herausforderung die richtigen Experten, für jeden Mandanten das passende Team: Das ist der Anspruch, mit dem wir genau das im Blick behalten, was Sie weiterbringt.

Wir beraten Sie umfassend bei allen Arten von Immobilientransaktionen – bei Asset Deals ebenso wie bei Share Deals oder Sale and Lease Back-Transaktionen, bei Kauf und Verkauf großvolumiger Portfolios oder komplexer Non Performing Loans. Unsere Expertise erstreckt sich auf sämtliche Immobilienklassen – neben Büro- und Wohngebäuden auch Einzelhandels- und Spezialimmobilien wie Hotels, Shoppingcenter, Logistikimmobilien, Pflegeheime, etc.

In Zusammenarbeit mit ausgewählten Kanzleien in den jeweils involvierten Jurisdiktionen betreuen wir auch grenzüberschreitende Transaktionen. Wir begleiten unsere Mandanten in jeder Phase einer Transaktion. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind insbesondere:

  • Planung, Strukturierung, Organisation und Management von An- und Verkaufsprozessen für Asset Deals und Share Deals, zum Beispiel auch als Forward Deal oder Portfoliotransaktion in allen relevanten Assetklassen: Büro, Gewerbe, Einzelhandel, Logistik, Hotel, Pflegeimmobilien, betreutes Wohnen und andere
  • Gesellschaftsrechtliche Strukturierung bei An- und Verkaufsprozessen
  • Steuerrechtliche Optimierung der Transaktion aus Verkäufer- oder Käufersicht, Evaluierung verschiedener Verkaufs- oder Erwerbsmodelle, Aufsetzung optimierter Akquisitionsmodelle im In- oder Ausland, steuerliche Strukturierung der Finanzierung sowie der Repatriierung der Erlöse, Minimierung der Grunderwerbsteuer- sowie Umsatzsteuerbelastung
  • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Datenräumen für Verkaufsprozesse
  • Vorbereitung und Durchführung der rechtlichen und steuerrechtlichen Ankaufsprüfung oder Verkaufsprüfung (Vendor Due Diligence, Legal Fact Books)
  • Auswertung und Umsetzung der Ergebnisse der rechtlichen und steuerrechtlichen Prüfung, zum Beispiel durch Erstellung von Mietnachträgen bei Verkaufsprozessen
  • Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung
  • Beratung und Unterstützung bei der Abwicklung abgeschlossener Kaufverträge (Post Closing)

Immobilien-Joint Ventures, insbesondere solche zwischen Projektentwicklern und Eigenkapitalgebern, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Vorteile sind hier insbesondere für den Projektentwickler die Schaffung einer ausreichenden Kapitalbasis und für den Eigenkapitalinvestor (zum Beispiel Banken, Private Equity-Fonds etc.) die Möglichkeit des Einstiegs in ein Projekt zu einem frühen Zeitpunkt.

Die Kunst besteht darin, im Rahmen der Joint Venture-Struktur eine steuerrechtliche Optimierung und einen angemessenen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen zu finden. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind insbesondere:

  • Gesellschaftsrechtliche Konzeption
  • Steuerrechtliche Gestaltung
  • Einbindung von Eigenkapitalgebern
  • Konfliktlösung sowie Gesellschafterauseinandersetzungen
  • Strukturierung der Finanzierungen

Die Expertise unserer beiden Tätigkeitsfelder Gesellschaftsrecht/M&A und Immobilienwirtschaft verbindet sich außer bei Immobilien-Joint Ventures auch im Bereich Real Estate M&A. Die Anbahnung, Durchführung und Umsetzung von Immobilientransaktionen erfordert neben dem immobilienrechtlichen Know-how heute vor allem unsere Expertise bei der gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Strukturierung und Abwicklung von Transaktionen. Das gilt im besonderen Maße dann, wenn Immobilien oder Immobilienunternehmen im Wege des Anteilskaufs (Share Deal) verkauft oder gekauft werden oder auch bei Joint Ventures von Marktteilnehmern im Hinblick auf Immobilienprojekte und -transaktionen. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind insbesondere:

  • Gesellschaftsrechtliche Strukturierung von Projekten und Transaktionen
  • Steuerliche Gestaltung, insbesondere in grund- und gewerbesteuerlichen Fragen
  • Verhandlung und Vertragsgestaltung von Share Deals und Joint Ventures
  • Einbindung von Eigen- und Fremdkapitalgebern
  • Strukturierung der Finanzierung auf der Eigenkapital- und Fremdkapitalseite
  • Gestaltung und Verhandlung der Fremdfinanzierungsdokumentationen
  • Umstrukturierung/Reorganisation von Immobiliengesellschaften
  • Restrukturierung von Immobilienengagements in insolvenznahen Sachlagen
  • Konfliktlösung sowie Gesellschafterauseinandersetzungen

Wir beraten Kreditgeber und Kreditnehmer umfassend bei allen Arten von Immobilienfinanzierungen – bei einfach strukturierten Standardverträgen zur Einzelobjektfinanzierung ebenso wie bei komplexen Senior-/Mezzanine-Strukturen nach internationalen Standards, Immobilienleasing oder maßgeschneiderten Lösungen für Projektentwicklungen.

Unser Team hat besondere Expertise bei der Finanzierung von großvolumigen Projektentwicklungen, Portfoliotransaktionen sowie Immobilienfinanzierungen mit investmentrechtlichen Aspekten. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind insbesondere:

  • Erstellung und Verhandlung von Kredit- und Sicherheitenverträgen
  • Prüfung von Auszahlungsvoraussetzungen
  • Laufende Beratung im Kreditverhältnis
  • Beratung bei Kreditvertragsverstößen
  • Syndizierung, Umschuldung oder Vertragsübernahme
  • Investmentrechtliche Beratung
  • Steuerrechtliche Optimierung

Schon seit vielen Jahren bündeln wir zielgerichtet unsere Kompetenzen im Bereich Aufsichtsrecht/Investmentrecht, Steuerrecht und Immobilienrecht, um für Kapitalverwaltungsgesellschaften, Asset Manager und Anleger maßgeschneiderte Beratung bieten zu können. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind insbesondere:

  • Gründung von Kapitalverwaltungsgesellschaften
  • Auflage, Strukturierung, Verwaltung und Auflösung von geschlossenen und offenen Immobilienfonds
  • Auslagerung von Tätigkeiten auf Asset Manager
  • Anlegervereinbarungen, Dreiervereinbarungen und Zeichnungsscheine
  • Rechtsfragen zur Verwahrstelle
  • Fragen des Vertriebs von Anteilen an Immobilienfonds
  • Aufsichts- und steuerrechtliche Beratung von Kapitalverwaltungsgesellschaften bei Investments im Ausland
  • Beratung diverser Anlegergruppen in aufsichts- und steuerrechtlichen Aspekten

Zusammen mit unserem Luxemburger Büro beraten wir deutsche und luxemburgische Fondsstrukturen. Wir sind Informationsmitglied des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V.

An unseren Standorten in Berlin und Frankfurt am Main sind wir mit insgesamt sieben erfahrenen Anwaltsnotaren tätig. Als Notare entwerfen und beurkunden wir als unabhängige und unparteiische Instanz alle erforderlichen Dokumente, wahlweise in deutscher oder englischer Sprache. Unsere starke Kompetenz im Immobilienbereich erkennt man auch an der Tätigkeit unserer Notare. Die Beurkundung und Abwicklung von Kaufverträgen über Immobilien stellt dementsprechend einen Schwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit dar. Ganz gleich, ob Forward Asset Deal, Share Deal oder Portfoliotransaktion, unsere Notare verfügen über das erforderliche Know-how für Sie. Immobilienbezogene notarielle Leistungen sind insbesondere Entwurf, Beurkundung und Vollzug von:

  • Immobilienkaufverträgen, Erbbaurechtsverträgen, Kaufverträgen über Gesellschaftsanteile von Objektgesellschaften
  • Grundpfandrechtsbestellungen
  • nachbarrechtlichen Verträgen und Grundbucherklärungen (Grunddienstbarkeiten, Reallasten)
  • Vornahme von Unterschriftsbeglaubigungen
  • Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen

Die Bestandsverwaltung von Immobilien wird zunehmend als wichtige Phase von Immobilieninvestments angesehen. Hier unterstützen wir Sie dabei, die Portfoliostruktur zu verbessern und den Ertrag des Bestands zu realisieren und zu optimieren – und zwar für jede Immobilienklasse.

Wir unterstützen Sie hierbei auch durch den Einsatz von Legal-Tech-Lösungen, insbesondere eines Vertragstools, durch die eine schnelle und wirtschaftlich effiziente Bearbeitung von Standardvorgängen sichergestellt wird. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind insbesondere:

  • Begleitung der Objektvermarktung, u. a. durch Gestaltung und Verhandlung von Maklerverträgen, Prüfung und Überwachung von Maklerleistungen sowie vorvertragliche Abstimmung mit Miet- oder Kaufinteressenten (LoI)
  • Planung und Konzeption von Bewirtschaftungs- und Vermietungskonzepten aus rechtlicher Sicht, insbesondere auch zur Umnutzung von Bestandsimmobilien (beispielsweise von Gewerbe- zu Wohnzwecken, Einkaufszentren), Contracting
  • Beratung und Unterstützung bei der Integration erworbener Immobilien oder Immobiliengesellschaften in das beim Käufer bestehende Asset Management
  • Entwurf und Verhandlung von Mietverträgen für Bestandsobjekte und Projektentwicklungen sowie individuelle Beratung zu laufenden Mietverhältnissen
  • Entwurf und Verhandlung von Betreiber- und Managementverträgen, Hybridverträgen sowie Verwalterverträgen (u. a. für das Asset-, Property- und Facilitymanagement)
  • Beratung zu grundstücksrechtlichen Fragen, u. a. zu Dienstbarkeiten, Reallasten und Erbbaurechten
  • Prüfung und Bewertung öffentlich-rechtlicher Vorgaben sowie Abstimmung und Verhandlung mit den jeweiligen Behörden
  • Beratung bei der Aufteilung in Wohnungseigentum gemäß WEG, u. a. durch Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
  • Laufende Beratung von Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaften hinsichtlich aller hiermit in Verbindung stehenden rechtlichen Fragen
  • Konfliktlösung einschließlich streitiger Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten

Unsere rechtliche Beratung umfasst alle Phasen und Aspekte einer Projektentwicklung von der Prüfung und Entwicklung der Projektidee über die Begleitung der Projektrealisierung bis zur Verwertung des Projekts durch dessen Verkauf oder dessen Vermietung und Verwaltung im Bestand. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind insbesondere:

  • Gründung und Betreuung von Objektgesellschaften und Joint Ventures (Immobilien-Joint Ventures) einschließlich deren steuerrechtliche Konzeption
  • Darlehensverträge und Sicherheiten zur Projektfinanzierung
  • Grundstückserwerb (Immobilientransaktionen)
  • Schaffung des notwendigen Baurechts (Raum-, Bauleit- und Fachplanung, Baugenehmigungs-/Bauordnungsrecht, städtebauliche Verträge, Maßnahmeträger- und Erschließungsverträge, Naturschutz-, Immissionsschutz- und sonstiges Umweltrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht)
  • Vergaberecht (Öffentliches Wirtschaftsrecht)
  • Privates Baurecht
  • Verkauf der Immobilie (Immobilientransaktionen)
  • Vermietung und Verwaltung der Bestandsimmobilie (Asset Management)
  • Vertretung in Schiedsgutachter-, Schiedsgerichts- und Verfahren vor den ordentlichen Gerichten (Prozessführung)

Der Erfolg baurechtlicher Beratung hängt in hohem Maße davon ab, die planungs- und genehmigungsrechtlichen sowie die wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen eines Projekts bei dessen rechtlicher und steuerlicher Strukturierung sowie den sich in der laufenden Beratung stellenden Aufgaben umfassend zu ermitteln und zu verstehen.

Für unser Beratungsteam ist die enge Zusammenarbeit mit Behörden, Technikern und Kaufleuten aufgrund langjähriger Erfahrung in der baubegleitenden Beratung von Projekten unterschiedlicher Größenordnungen selbstverständlich. Unser Anspruch ist es, stets die unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen im Ergebnis optimale rechtliche Lösung mit Ihnen zu entwickeln und umzusetzen. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind insbesondere:

  • Bauverträge, insbesondere GÜ-, GU-, GMP-Verträge sowie ARGE-Verträge
  • Umfassende baubegleitende Beratung
  • Bauvertrag in der Krise (Nachträge, Störungen des Bauablaufs, terminliche und wirtschaftliche Auswirkungen, Kündigung, Leistungsverweigerung, Insolvenz von Baubeteiligten etc.)
  • Öffentliches Baurecht (Raum-, Bauleit- und Fachplanung, Baugenehmigungs-/Bauordnungsrecht, städtebauliche Verträge, Maßnahmeträger- und Erschließungsverträge, Naturschutz-, Immissionsschutz- und sonstiges Umweltrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht)
  • Architekten-, Generalplaner-, Ingenieur-, Projektsteuerungsverträge
  • Vorbereitung, rechtliche Gestaltung und Durchführung von Architektenwettbewerben
  • Urheberrechtliche Schutzrechte von Architekten
  • Honorarrecht der Architekten- und Ingenieure (HOAI)
  • Anlagenbau
  • Vergaberecht (Öffentliches Wirtschaftsrecht)
  • Versicherung von Baurisiken
  • Sicherheiten am Bau

Unsere Beratung umfasst die Behandlung einzelner baurechtlicher Fragen bis hin zur umfassenden baubegleitenden Rechtsberatung in komplexen und mehrjährigen Bauvorhaben (Bürogebäude, Hotels, Wohn- und Logistikimmobilien, Infrastrukturvorhaben, Ingenieurbauwerke etc.).

Unsere Beratung endet nicht, wenn ein Immobilieninvestment in Schwierigkeiten gerät. Insbesondere Investoren und Banken unterstützen wir dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren sowie im Krisenfall negative Folgen zu begrenzen. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind insbesondere:

  • Investitionen in Kredite/Kreditderivate (A-Notes, B-Notes, CMBS, RMBS), Non Performing Loans
  • Verwertung von Kreditsicherheiten
  • Zwangsversteigerung und -verwaltung
  • Insolvenzrecht
  • Rückabwicklung von Kauf- und Beteiligungsverträgen
  • Workout-Beratung
  • Restrukturierung
  • Refinanzierung