Finanzdienstleistungen

Unsere Beratung zu
Kryptowerten ist alles.
Nur nicht kryptisch.

Dr. Timo Bernau, Rechtsanwalt

Unser Team zeichnet sich durch eine hohe Innovationskraft aus, wie wir u. a. bei der ersten vollständig blockchainbasierten Wertpapiertransaktion erfolgreich gezeigt haben.

Eine der Top-Kanzleien.
In Deutschland und Luxemburg.

Im Finanzdienstleistungssektor prallen zwei Welten aufeinander: Die fortwährende Verdichtung der Regulierung in einem ohnehin bereits stark regulierten Marktumfeld zum einen, der digitale Wandel zum anderen. Innovative Technologien fördern neue Produkte und Dienstleistungen wie kryptobasierte Investmenttoken, biometrisch gestütztes Mobile Payment, Robo-Advisor, führen gleichzeitig aber auch zu einer Zunahme von technologiebedingten Risiken, allen voran Cyber-Crime-Aktivitäten. Beides zieht wiederum weitere Regulierung nach sich.

Wir verfügen über langjährige praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen und über enge Kontakte zu den maßgeblichen Ansprechpartnern bei Aufsichtsbehörden und kreditwirtschaftlichen Verbänden. Im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren können wir regelmäßig als Sachverständige die Anliegen der Marktteilnehmer einbringen. All das ermöglicht es uns, für Sie der kompetente Ansprechpartner zu sein, um Sie auf dem besten

Weg durch den Regulierungs-Tsunami zu navigieren. Unser Team zeichnet sich insbesondere durch eine hohe Innovationskraft aus, wie wir unter anderem bei der ersten blockchainbasierten Wertpapiertransaktion sowie der Gestaltung diverser innovativer Zahlungsprodukte und -verfahren erfolgreich gezeigt haben.

Mit unserem Financial Services-Team zählen wir zu den Top-Kanzleien in Deutschland sowie Luxemburg und wurden bereits mehrfach als „JUVE-Kanzlei des Jahres für Bank und Finanzrecht“ nominiert. Unser Anspruch: Wir kennen die Herausforderungen des Marktes und entwickeln für Sie anspruchsvolle Lösungen, damit Sie Ihre Ideen verwirklichen können – eben your perspective.

Finanzdienstleister
können rechnen.
Am besten mit einer
der Top-Kanzleien.

Märkte im Fokus

Wer die ganze Breite der Wachstumschancen nutzen will, braucht spitzen Unterstützung. Unsere gebündelte Sektorenkompetenz sorgt in allen Marktbereichen dafür.

Das Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäft ist seit der Finanzkrise einer Regulierungswelle und damit verbundenem zunehmendem Kostendruck ausgesetzt. Die Geschäftsmodelle der Banken und Finanzdienstleister werden seitdem laufend an die neuen regulatorischen Vorgaben wie zum Beispiel MiFIR/MiFID II, PSD II, EMiR und der CRR (2)/CRD (V) angepasst oder insgesamt auf den Prüfstand gestellt.

Neue Akteure wie Robo-Advisor und Lending-Plattformen, aber auch sogenannte FinTech-Banken sorgen mit innovativen Produkten für Aufmerksamkeit und verstärken den Wettbewerb für etablierte Marktteilnehmer. Banken und Finanzdienstleister müssen sich auf diese Herausforderungen einstellen – eine Zusammenarbeit beispielsweise mit FinTechs und die Umsetzung der zunehmenden IT-Anforderungen im Bereich der Finanzregulierung bieten aber auch Chancen in einem sich aktuell entwickelnden digitalen Marktumfeld.

Unser erfahrenes Financial Services Team berät nationale und internationale Banken und Finanzdienstleister sowie andere branchennahe, nicht regulierte Dienstleister. Wir verfügen über fundiertes Branchen-, Regulierungs- und Wirtschaftsverständnis und stehen regelmäßig in Kontakt und im Austausch mit den relevanten Aufsichtsbehörden und Ministerien.

Der Payment-Bereich ist zweifellos derzeit das Segment der Finanzwelt, das am stärksten in Bewegung ist und am meisten Innovationen hervorbringt, gleichzeitig aber auch die tradierten Geschäftsmodelle vor große Herausforderungen stellt. Mit Mobile-Payment-Konzepten und neuen Zahlverfahren und -mitteln (Stichwort: Biometrie und Consumer Device Cardholder Verification (CDCVM) sowie Bitcoin-Zahlungen) werden tradierte Bezahlverfahren angegriffen. ‚Branchenfremde‘ Akteure setzen die etablierten ‚Player’ zunehmend unter Druck. Digital-Ledger-Technologien wie die Blockchain fördern die Entstehung neuer, dezentraler Strukturen. Zudem greift der Normgeber zum Teil massiv in bestehende Geschäftsmodelle ein: Die signifikante Deckelung der Einnahmen kartenausgebender Institute durch die Interchange-Verordnung, die Verpflichtung zur Öffnung der technischen Kunde-Bank-Schnittstelle für sogenannte „Dritte Zahlungsdienstleister“ sowie vor allem die Anforderungen an die „Starke Kundenauthentifizierung“ durch die „Zweite Zahlungsdiensterichtlinie“ sind nur drei Beispiele. All dies macht den Bereich Zahlungsverkehr und E-Geld-Produkte zu einem der derzeit spannendsten und innovativsten Felder im Finanzsektor.

GSK Stockmann steht wie keine zweite Kanzlei für die Beratung aller im Zahlungsverkehr tätigen Unternehmen (von Banken über Zahlungsinstitute und E-Geld- Institute bis zu FinTechs, den Verbänden, konzerninterne Payment Factories etc.) im deutschen und europäischen Zahlungsverkehrsrecht (einschließlich EU-rechtlicher Vorschriften, Zivilrecht, Zahlungsverkehrs-Abkommen, elektronischem Zahlungsverkehr, Krypto-Währungen etc.).

Junge Unternehmen mit innovativen, technologiebasierten Geschäftsmodellen – kurz FinTechs beziehungsweise InsurTechs – sind inzwischen eine feste Größe im Finanzmarkt- und Versicherungssektor. Ihr Geschäftsmodell zeichnet sich in besonderem Maße dadurch aus, mithilfe innovativer, technologiegetriebener Prozesse spezialisierte und auf bestimmte Kundengruppen oder Nischen zugeschnittene Finanzdienstleistungen anzubieten. Im Fokus stehen hierbei möglichst kundenfreundliche, effiziente und bequeme Produkte.

Wir verstehen es als unsere Aufgabe, dieses Ziel in Einklang zu bringen mit den hier regelmäßig greifenden hohen Regulierungsstandards. Dabei spielen die Besonderheiten der verschiedenen Geschäftsmodelle, denen bei der Vertragsgestaltung Rechnung getragen werden muss, eine ebenso zentrale Rolle wie die Bewältigung der Komplexität, die zum einen durch das Zusammenspiel der verschiedenen davon berührten Rechtsgebiete und die Intensität der Regulierung in diesem Bereich, zum anderen aus der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen IT-Entwicklern, Finance-Experten und uns als Rechtsberatern entsteht. Aufgrund unserer umfassenden Erfahrung können wir diese Komplexität sicher und für unsere Mandanten kosteneffizient bewältigen. Wir stellen uns gern den spannenden Herausforderungen, die die sehr dynamische Entwicklung dieses Marktsegments mit sich bringt.

Transparenz, Nachhaltigkeit und Digitalisierung prägen das Wertpapiergeschäft und die aktuellen Vertriebsaktivitäten der Finanzmarktteilnehmer. Die Finanzmarktrichtlinie MiFID II sowie die neuen Vorgaben zu „Sustainable Finance“ setzen neue Maßstäbe: Durch Vorgaben zur sogenannten Product Governance, zur Transparenz im Hinblick auf die Einhaltung von ESG-Kriterien, zu Provisionsverboten sowie zu gesteigerten Anforderungen an die Kostentransparenz wird nachhaltig in bestehende Vertriebsstrukturen eingegriffen. Parallel dazu sind digitale Vertriebswege für die verschiedenen Arten von Wertpapiergeschäften auf dem Vormarsch. Die Schaffung einer gemeinsamen Kapitalmarktunion ermöglicht gleichzeitig neue Investitionsmöglichkeiten für die Realwirtschaft. Durch neue Vorgaben für Wertpapierprospekte, Risikokapitalfonds und Verbriefungen werden Eigenkapitalinvestitionen bewusst durch eine EU-weite Integration der Kapitalmärkte gefördert und neue Finanzierungsquellen insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen.

In diesem sich stark verändernden regulatorischen Umfeld beraten wir unsere Mandanten umfassend nicht nur beim Aufsetzen neuer Vertriebs- und Abwicklungsstrukturen (Stichwort: Plattformlösungen), sondern auch bei der Umsetzung strukturierter Produkt- und Finanzierungslösungen, zum Beispiel bei der Ausgabe von Wertpapieren und deren Vertrieb über alternative Emissionsvehikel in Deutschland und Luxemburg.

Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei allen Finanzierungsthemen und ergänzen diese Beratung hinsichtlich Fragen des Aufsichtsrechts.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind insbesondere:

  • Erstellung und Verhandlung von Kreditverträgen, Sicherheiten und sonstigen Finanzierungsverträgen
  • Immobilienfinanzierung
  • Akquisitionsfinanzierung
  • Projektfinanzierung
  • Begebung von Schuldscheindarlehen
  • Nachrangdarlehen
  • Strukturierte Finanzierung und Verbriefung
  • Leasing, Factoring
  • Erwerb von Darlehen
  • Derivate
  • Restrukturierung
  • Laufende Beratung im Kreditverhältnis
  • Beratung bei Kreditvertragsverstößen, Syndizierung, Umschuldung oder Vertragsübernahme

Im derzeitigen Niedrigzinsumfeld stehen Versicherungen vor einer doppelten Herausforderung: Sie brauchen zum einen geeignete, transparente Kapitalanlagen für die Anlage der Versicherungsgelder und zum anderen attraktive Versicherungsprodukte für ihre Kunden. Als regulierte Marktteilnehmer unterliegen sie dabei immer höheren Anforderungen: Bei Investitionen den Vorgaben von Solvency II, beim Angebot eigener Produkte den zunehmenden Transparenz- und Regulierungsanforderungen der Versicherungsvermittlerrichtlinie, die sich an den Vorgaben von MiFID II und damit an den Vorgaben des Wertpapiervertriebs orientiert.

Zusammen mit unserer umfassenden Expertise im Investmentrecht beraten wir Versicherungen und Versicherungsvertriebe ganzheitlich bei allen Investitions- und Vertriebsfragen sowie der aufsichtsrechtlichen Governance.

Wir sind für Sie da

Ihre Sicht verstehen. Und die beste Lösung finden.
Dafür stehen wir (v. l.):

Beratungsschwerpunkte

Für jede Herausforderung die richtigen Experten, für jeden Mandanten das passende Team: Das ist der Anspruch, mit dem wir genau das im Blick behalten, was Sie weiterbringt.

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer finanzaufsichtsrechtlichen Beratung liegt in der Begleitung und Steuerung von Erlaubnisverfahren bei der Gründung von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern sowie Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten. Gleichermaßen betreuen wir entsprechend regulierte Unternehmungen im Rahmen ihres laufenden Geschäftsbetriebs sowie bei der Produktgestaltung im Zusammenhang mit der Einhaltung und Anwendung der für sie geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Wir bleiben als Ihr kompetenter Partner auch im Verlauf einer Restrukturierung oder Sanierung sowie im Rahmen einer Abwicklung oder Insolvenz an Ihrer Seite.

Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

  • Erlaubnisverfahren und Erlaubniserweiterung
  • Auslagerungs- und Kooperationsverträge
  • Qualifikation von Geschäftsleitern/Aufsichtsräten
  • Vergütungssysteme (Institutsvergütungsverordnung)
  • Eigenmittelanforderungen (Basel III/IV, CRR (2)/CRD IV/V; IFD/IFR)
  • Gruppenstrukturen und Konsolidierungsvorschriften
  • Aufsichtsrechtliche Organisationsanforderungen (MaRisk, BAIT, KaMaRisk, PSD II EBA Guidelines etc.)
  • Aufsichtsrechtliche Wohlverhaltensregelungen (MiFID II, MaComp)
  • Sanierung und Restrukturierung

Die vertragliche Umsetzung Ihrer Bankprodukte und -dienstleistungen in einem stark regulierten und zudem von einem hohen Maß an Verbraucherschutzvorschriften bestimmten Marktumfeld gehört zu unseren Kernkompetenzen.

Mit unserem Financial Services-Team unterstützen wir Sie bei sämtlichen Fragen des Bankvertragsrechts, insbesondere im Rahmen der Erstellung

  • der gesamten Kundendokumentation im Bereich der Bank- und Finanzdienstleistungen sowie zum Zahlungsverkehr einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • von Verbraucherkredit- und Unternehmenskreditverträgen sowie Leasing- und Factoringverträgen,
  • jeglicher Wertpapierdokumentation, insbesondere von Wertpapier- und Basisprospekten,
  • von atypischen Anlage- und Investitionsverträgen aus dem Bereich der Vermögensanlagen,
  • von Smart Contracts und Token,
  • der vertraglichen Antragsstelle unter Beachtung von vorvertraglichen Informationspflichten, Fernabsatzinformationen und Widerrufsrechten,
  • der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Anlegerdokumentation und -aufklärung (Beratungsprotokoll, Geeignetheitstest etc.),
  • des KYC-Prozesses (GwG-Identifikation),
  • von Kooperationsverträgen/Auslagerungsverträgen (Insourcing/Outsourcing) sowie
  • der Datenschutzhinweise und Verarbeitungsverzeichnisse.

Unsere Beratungspraxis im Bereich Payment umfasst insbesondere die folgenden Projekte und Themen:

  • Begleitung von Erlaubnisverfahren als Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut
  • Begleitung der Produktgestaltung, Erstellung von Kunden-AGB und Kooperationsverträgen
  • Beratung im Zusammenhang mit der Einhaltung regulatorischer Standards, insbesondere PSD (II) einschließlich Fragen rund um die „Starke Kundenauthentifizierung“, EMD, MIF, SEPA sowie Regularien der Kartenorganisationen und Zahlungssysteme
  • Plattformbasierte Zahlungslösungen
  • Karten- oder instrumentenbasierte Zahlungssysteme, insbesondere Kreditkartengeschäft (Issuing und Acquiring)
  • Mobile Payments, hierbei insbesondere auch digitalisierte Kartenzahlungen im Mobile Banking mit biometriebasierter Consumer Device Cardholder Verification (CDCVM)
  • E-Geld-Produkte
  • Loyalty Schemes und Kundenkarten
  • Corporate Payments, Payment Factories und konzerninterne Inhouse-Banks
  • (Insbesondere umsatz-)steuerliche Strukturierung und Optimierung

Die Digitalisierung von Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen bildet einen unserer Beratungsschwerpunkte. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und Spezialkenntnisse in der rechtlichen und (insbesondere umsatz-)steuerlichen Strukturierung sowie Umsetzung verschiedenster FinTech-Modelle und haben in vielen Bereichen Pionierarbeit geleistet.

Wir beraten unsere Mandanten umfassend sowohl bei der Entwicklung ihrer digitalen Geschäftsmodelle und der Produktentwicklung als auch im Hinblick auf das Aufsetzen entsprechender Verträge mit Kooperationspartnern. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch im Rahmen eines gegebenenfalls erforderlichen Erlaubnisverfahrens bei den zuständigen Aufsichtsbehörden. Unsere Beratungspraxis im Bereich FinTech umfasst insbesondere die folgenden Projekte und Themen:

  • Algorithmushandel, Signalgebung und automatisierte Auftragsausführung
  • Alternative Bezahlverfahren
  • Automatisierte Anlageberatung (Robo-Advisor)
  • Automatisierte Finanzportfolioverwaltung
  • Banking-as-a-Service/White-Label-Banking
  • Crowd-Bonds
  • Digitale Finanzierungsplattformen (Crowdfunding, Crowdinvesting, Crowdlending)
  • Digitalisierung von Verbriefungstransaktionen
  • Initial Coin Offerings und Smart Contracts
  • InsurTech
  • Kreditfabriken
  • Krypto- und Distributed-Ledger-Technologie-basierte Anwendungen und Produkte
  • Künstliche Intelligenz und Big Data
  • Reg-Tech- und Compliance-Anwendungen
  • Wechselseitige Kooperation zwischen Banken und FinTechs (Outsourcing/Insourcing)

Wir beraten finanzaufsichtsrechtlich regulierte (insbesondere BaFin-überwachte) und/oder geldwäscherechtlich verpflichtete Unternehmen (vor allem Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Kapitalverwaltungsgesellschaften) bei deren Vorkehrungen zur Erfüllung der ihnen obliegenden regulatorischen Anforderungen (Regulatory Compliance). Hierbei bieten wir maßgeschneiderte projekt- oder einzelfallbezogene Beratungsleistungen sowie die Dauerberatung von Mandanten. Ferner übernehmen wir im Wege der Auslagerung Compliance-Funktionen für unsere Mandanten (zum Beispiel Compliance-Officer, Geldwäschebeauftragter, zentrale Stelle, Hinweisgeberstelle (Whistleblowing)). Im Bereich Regulatory Compliance beraten wir insbesondere zu:

  • Konzeptionierung, Betrieb und Verbesserung von risikobasierten Compliance Management Systemen (CMS) für die Regulatory Compliance einschließlich der Prävention von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung, jeweils unter maßgeblicher Berücksichtigung des mandantenspezifischen Geschäftsmodells
  • Überprüfung von Geschäftspartnern („Know-Your-Customer“-Checks) samt Abgleich mit Finanzsanktionslisten
  • Rechtliche Begleitung bei aufsichtsbehördlichen Maßnahmen (zum Beispiel Sonderprüfungen)
  • Durchführung von internen Untersuchungen/Internal Investigations samt Krisenmanagement und Vertretung in juristischen Folgeverfahren (im Bedarfsfall)

Bank- und finanzrechtliche Streitigkeiten sind häufig nicht nur in der Sache komplex. In prozessrechtlicher Hinsicht sind zudem besondere Strategien, zum Beispiel zur Wahrung der Reputation und zur Vermeidung von nachteiligen Präzedenzfällen, zu beachten. Wir verfügen über tief greifendes prozessrechtliches Verständnis für bank- und finanzrechtliche Streitigkeiten und haben weitreichende Erfahrung bei der Erstellung und Anwendung aller bekannter Konfliktlösungsmechanismen, einschließlich der Strukturierung von Massenverfahren (unter anderem Kapitalanlegermusterverfahren und Musterfeststellungsklage), sowie alternativer Konfliktlösungsmechanismen und Schiedsverfahren. Unsere Beratungspraxis umfasst unter anderem Streitigkeiten aus den folgenden Bereichen, wobei wir regelmäßig Banken, Finanzdienstleister, führende Unternehmen und institutionelle Anleger vertreten:

  • Prospekthaftung und Haftung bei Anlageberatung und -vermittlung
  • Beraterhaftung
  • Kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten (unter anderem unterlassene Insiderinformationen)
  • Zahlungsverkehr (unter anderem Missbrauch von Zahlungsmitteln)
  • Finanzierung und Kredit- und Kreditsicherungsrecht (zum Beispiel Durchsetzung von Ansprüchen aus Darlehen, Grundpfandrechten und Bürgschaften)
  • Vertretung bei Compliance-Verstößen
  • Staatsverträge und Investitionsschutz
  • Unlauterer Wettbewerb und Haftungsrisiken aus allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht und M&A (unter anderem Beschlussanfechtung, Spruchverfahren, M&A-Beraterhaftung, Wirtschaftsprüferhaftung, Management-Haftung)

Wir beraten Sie im Team mit unseren M&A-Spezialisten bei nationalen wie grenzüberschreitenden Fusionen, Übernahmen und Beteiligungen mit dem Ziel, regulatorische „Klippen sicher zu umschiffen“ und Handlungs- und Gestaltungsspielräume zu nutzen. Unsere umfassende Erfahrung und etablierten Kontakte zu deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden gewährleisten dabei insbesondere eine effiziente Begleitung auch komplexer Inhaberkontrollverfahren. Unsere Beratungsschwerpunkte im Bereich Banking M&A umfassen insbesondere:

  • Kauf und Verkauf von regulierten Banken, Finanz- oder Zahlungsdienstleistern und Versicherungen, einschließlich der Beratung zur steuereffizienten Struktur sowie prä- und postakquisitorischen Maßnahmen
  • Umfassende rechtliche und steuerliche Due Diligence in Bezug auf regulierte Einheiten
  • Auf- oder Abbau einer bedeutenden Beteiligung an einem regulierten Unternehmen
  • Inhaberkontrollverfahren
  • Abtrennung und Veräußerung beziehungsweise Übernahme von Teilbereichen oder Portfolien eines regulierten Instituts
  • Abwicklung und Liquidation sowie Restrukturierung von regulierten Instituten oder Gruppen

Unsere Beratungsschwerpunkte im Bereich Wertpapiergeschäft und Vertrieb umfassen insbesondere:

  • Asset Management, Portfoliomanagement, Anlageberatung und -vermittlung
  • Erforderliche Kundeninformationen, insbesondere nach WpHG, PRIIPS-VO, KAGB, VermAnlG
  • Erfüllung organisatorischer Anforderungen für Wertpapierdienstleister wie Kostentransparenz, Rückvergütungen, Taping, Compliance
  • Portfolioverwaltungs- und Dienstleistungsverträge
  • Anbindung vertraglich gebundener Vermittler
  • Vertrieb von alternativen Investments, insbesondere Vermögensanlagen
  • Beratung von Family Offices im regulierten und nicht regulierten Wertpapiergeschäft
  • Verbriefungen
  • Strukturierte Finanzierungen
  • High Yield Bonds
  • Hybride Finanzinstrumente
  • Börsenlistings
  • Unternehmensanleihen