Energiewirtschaft

Voller Energie
und bestens vernetzt.
Mit uns verpassen Sie
nie den Anschluss.

Dr. Claudia Busch, Rechtsanwältin

Ob Mergers & Aquisitions, Finanzierungen oder Konfliktlösungen – alles, was die Energiewirtschaft bewegt, bilden unsere branchenübergreifenden Kompetenzteams ab.

Auch aus Gegenwind
Rückenwind machen.

Die Umstellung von der konventionellen Energieerzeugung auf erneuerbare Energien und eine zunehmend dezentrale Energieversorgung – dies sind die aktuellen Herausforderungen, vor denen derzeit alle Marktteilnehmer stehen. Zeitgleich müssen die Stromnetze ausgebaut werden, damit die Energiewende gelingen kann. Digitalisierung beschleunigt den Wandel der Energiebranche zusätzlich.

Das Energiewirtschafts-Team von GSK Stockmann entwickelt für alle rechtlichen Themen, die den Energiesektor betreffen, rechtssichere und praktikable Lösungen. Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere die Energieerzeugung, den Netz- und Leitungsausbau, den Netzbetrieb sowie die Energieversorgung.

Außerdem beraten wir bei Finanzierungen, bei dem Erwerb und der Veräußerung von Energieanlagen, im Regulierungsrecht und bei energiewirtschaftlichen Streitigkeiten.

Unser Beratungsansatz beruht auf vertiefter Branchenkenntnis, langjähriger Erfahrung und höchster juristischer Qualität. Durch die Spezialisierung auf sämtliche für die Energiebranche maßgeblichen Rechtsgebiete können wir Ihnen zudem ganzheitliche Lösungen aus einer Hand anbieten. Unser Anspruch: Ihre Ziele sind unser Maßstab. Your perspective.

Kaum eine Branche verändert sich
so dynamisch. Hochspannend!
Wir begleiten den Markt und
seine Pole: konventionelle und
regenerative Energie.

Märkte im Fokus

Wer die ganze Breite der Wachstumschancen nutzen will, braucht spitzen Unterstützung. Unsere gebündelte Sektorenkompetenz sorgt in allen Marktbereichen dafür.

Die erneuerbaren Energien spielen ebenso wie die dafür notwendige Speichertechnologie eine zentrale Rolle bei der Energiewende. Das Energiewirtschafts-Team von GSK Stockmann berät regelmäßig umfassend bei Projekten im Bereich der On- und Offshore-Windenergie sowie der Solar- und Biomasse-Energie. Gleiches gilt für Energiespeicher, die bei Erneuerbare-Energien-Projekten eine immer größere Rolle spielen. Wir haben bei der Beratung die regulatorischen Vorgaben stets im Blick und sind so in der Lage, jedes Projekt optimal zu strukturieren und zu gestalten.

Dabei sind wir nicht nur mit Themen wie Netzanbindung, Stromeinspeisung, Direktvermarktung und finanzielle Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bestens vertraut. Wir gestalten für unsere Mandanten auch neue Instrumente wie Power Purchase Agreements für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Zudem beraten wir bei Generalübernehmerverträgen, Anlagenbauverträgen (Bau- und Zulieferverträge) und O&M-Verträgen (kaufmännische und technische Betriebsführung).

Außerdem beraten wir unsere Mandanten bei der Planung und Realisierung von konventionellen Kraftwerken, wie etwa Gas- und Dampfkraftwerken, einschließlich der Netzanschlüsse und begleiten den Erwerb und die Veräußerung von Kraftwerksgesellschaften und Kraftwerksscheiben.

Unsere Beratung umfasst im Bereich der Energieerzeugung und Energiespeicherung insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Energiewirtschaftsrecht
  • Öffentliches Recht/Regulierung
  • Umwelt-/Planungsrecht, öffentliches Baurecht
  • Anlagenbau
  • Projektentwicklung
  • Gesellschaftsrecht
  • M&A
  • Bank- und Finanzaufsichtsrecht
  • Finanzierung
  • Konfliktlösung
  • Steuerrecht einschließlich Energie- und Stromsteuerrecht

Ein besonderer Schwerpunkt unseres Energiewirtschaft-Teams ist die Beratung bei Netz- und Leitungsbauvorhaben. Wir begleiten Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden bei nationalen und internationalen Erdgaspipelines, wie etwa Nord Stream 1 und 2, Höchstspannungsnetzen, Verteilnetzen und Fernwärmeleitungen.

Wir begleiten Raumordnungsverfahren und Verfahren der Bundesfachplanung und beraten Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden in Planfeststellungs- bzw. Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben. Wenn die Nutzungsrechte an den benötigten Grundstücken nicht freihändig erworben werden können, vertreten wir die Vorhabenträger in Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahren.

Unsere Beratung umfasst im Bereich des Netz- und Leitungsausbaus insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Energiewirtschaftsrecht
  • Öffentliches Recht/Regulierung
  • Umwelt-/Planungsrecht, öffentliches Baurecht
  • Anlagenbau
  • Projektentwicklung
  • Konfliktlösung
  • Vergabe- und Beihilfenrecht

Unsere Beratung beginnt bei der Errichtung oder dem Kauf von Netzen und der Vergabe von Wegenutzungsrechten bzw. Konzessionen für den Netzbetrieb. Des Weiteren umfasst unsere Beratung alle netzbezogenen Fragen im laufenden Netzbetrieb wie die Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Netzanschluss- und Netznutzungsverträgen sowie weitere Fragen der Netzanschlussregulierung. Ferner beraten wir Betreiber von geschlossenen Verteilernetzen, Kundenanlagen und nicht regulierten Innenanlagen bei regulierungsrechtlichen Fragen.

Unsere Beratung umfasst im Bereich des Netzbetriebs insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Energiewirtschaftsrecht
  • Öffentliches Recht/Regulierung
  • Konzessionsvergaberecht und Wegerecht
  • Konfliktlösung

Ein weiterer Schwerpunkt unseres Energiewirtschaft-Teams ist die Beratung von Energieversorgungskonzepten (Strom, Gas, Wärme, Kälte) für Wohnquartiere, Gewerbeimmobilien, Ferienparks und Industrieanlagen.

Zudem gestalten wir für Projektentwickler und Contracting-Dienstleister Versorgungskonzepte und beraten und verhandeln die erforderlichen Verträge (Lieferverträge, Pacht-/Mietverträge, Betriebsführungsverträge, Dienstbarkeiten). Immobilieneigentümer und -entwickler beraten wir bei der Energieversorgung von Gewerbeimmobilien und besonderen Wohnformen (Mikro-Apartments, Studentenwohnheime, Pflegeheime etc.). Außerdem beraten wir stromkostenintensive Unternehmen zur möglichen Reduzierung von Netzentgelten, der EEG-Umlage sowie der Strom- und Umsatzsteuer.

Unsere Beratung umfasst im Bereich der Energieversorgung insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Energiewirtschaftsrecht
  • Öffentliches Recht/Regulierung
  • Grundstücks- und Immobilienrecht
  • Umwelt-/Planungsrecht, öffentliches Baurecht
  • Anlagenbau
  • Projektentwicklung
  • Konfliktlösung
  • Steuerrecht einschließlich Energie- und Stromsteuerrecht

Wir beraten Ladesäulenbetreiber, Kommunen und die Immobilienwirtschaft bei den Themen E-Mobilität sowie Aufbau einer Ladesäuleninfrastruktur. Dies umfasst Fragen der Planung und Errichtung von Ladesäulen, des Netzanschlusses sowie des Betriebs einschließlich der Tarifgestaltung.

Unsere Beratung umfasst im Bereich der E-Mobilität folgende Schwerpunkte:

  • Energiewirtschaftsrecht
  • Öffentliches Recht/Regulierung
  • Preis- und Eichrecht
  • Umwelt-/Planungsrecht, öffentliches Baurecht
  • Anlagenbau
  • Projektentwicklung
  • Grundstücks- und Immobilienrecht
  • Steuerrecht einschließlich ertragsteuerlicher Begünstigungen und Besonderheiten

Wir sind für Sie da

Ihre Sicht verstehen. Und die beste Lösung finden.
Dafür stehen wir (v. l.):

Beratungsschwerpunkte

Für jede Herausforderung die richtigen Experten, für jeden Mandanten das passende Team: Das ist der Anspruch, mit dem wir genau das im Blick behalten, was Sie weiterbringt.

Bei M&A-Transaktionen im Energiesektor begleiten wir Sie von der Due-Diligence über die Vertragsverhandlungen bis zum Closing. Dabei beraten wir sowohl strategische Investoren als auch Finanzinvestoren beim Erwerb wie auch bei der Veräußerung von Beteiligungen an Energieanlagen.

Unsere Beratung umfasst bei Transaktionen im Energiesektor insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Gesellschaftsrecht
  • M&A
  • Energiewirtschaftsrecht
  • Öffentliches Recht/Regulierung
  • Steuerrecht einschließlich steueroptimierter Strukturierung der Transaktion
  • Bank- und Finanzaufsichtsrecht
  • Finanzierung
  • Umwelt-/Planungsrecht, öffentliches Baurecht
  • Anlagenbau
  • Projektentwicklung

Unsere Spezialisten begleiten Sie in allen Phasen der Projektfinanzierung im Energiesektor. Ganz gleich, ob Projekt- oder Akquisitionsfinanzierung, Anleihen oder alternative Finanzierungsmodelle: wir beraten bei der Strukturierung der Finanzierung, bei der Auswahl der verschiedenen Finanzierungsarten sowie der Erstellung der notwendigen Finanzierungsdokumentation.

Unsere Beratung umfasst bei Finanzierungen im Energiesektor insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Bank- und Finanzaufsichtsrecht
  • Finanzierung
  • Energiewirtschaftsrecht
  • Öffentliches Recht/Regulierung
  • Gesellschaftsrecht
  • M&A
  • Steuerrecht einschließlich Energie- und Stromsteuerrecht
  • Umwelt-/Planungsrecht, öffentliches Baurecht
  • Anlagenbau
  • Projektentwicklung
  • Konfliktlösung

Unser vertieftes Verständnis des Energiesektors ermöglicht es uns, bei energiewirtschaftlichen Rechtsstreitigkeiten Konfliktlösungsstrategien zu entwickeln, die den Geschäftszielen unserer Mandanten entsprechen. Aufgrund unserer interdisziplinären Kompetenzen und langjährigen Erfahrung im Energiesektor sind wir nicht nur ein Business Partner mit rechtlichem und wirtschaftlichem Sachverstand, sondern wir unterstützen unsere nationalen und internationalen Mandanten auch aktiv bei der Vermeidung oder Beilegung von Rechtsstreitigkeiten.

Unsere Beratung bei der Konfliktlösung im Energiesektor umfasst insbesondere die folgenden Themenbereiche:

  • Erarbeitung von Streitvermeidungsstrategien
  • Verhandlungen mit Vertragspartnern
  • Prozessführung vor staatlichen Gerichten
  • Vertretung in Schiedsgerichtsverfahren
  • Alternative Streitbeilegung (Mediation, Güteverfahren, Adjudikation, Schiedsgutachten)
  • Durchsetzung von Ansprüchen in der Zwangsvollstreckung
  • Begleitung bei Missbrauchsverfahren gegenüber Regulierungsbehörden
  • Beratung stromkostenintensiver Unternehmen gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Zusammenhang mit der EEG-Umlage
  • Konfliktlösung