Für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach §§ 34f bzw. 34h der Gewerbeordnung (GewO) wird 2020 ein gleichermaßen spannendes wie regulatorisch herausforderndes Jahr werden:
- So trifft die MiFID II-Regulatorik durch eine Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ab 1. August 2020 auch die freien Vertriebe; dies betrifft insbesondere Vorgaben zu Taping, Product Governance und der Abgabe einer Geeignetheitserklärung.
- Weiterhin soll die BaFin-Aufsicht über freie Vertriebe vermutlich ab dem 1. Januar 2021 kommen; hierzu werden notwendige Vorbereitungshandlungen bereits ab Mitte 2020 erforderlich sein, insbesondere für sog. „Vertriebsgesellschaften“.
- Ferner haben auch die freien Vertriebe die geldwäscherechtlichen Neuerungen seit 1. Januar 2020 zu beachten; dies betrifft insbesondere KYC-Prozesse und Vorgaben zur GwG-Organisation.
- Schließlich werden weitere Neuerungen durch die sog. „Sustainable Finance“-Vorgaben im Laufe des Jahres 2020 zu beachten sein, bspw. eine Erweiterung der Zielmarktdefinition um sog. ESG-Kriterien.
Mit unserem aktuellen GSK Update beleuchten wir weitere Einzelheiten dieses Themenkomplexes und bringt Sie auf den aktuellen Stand.