Regulatorische Neuerungen für Finanzanlagenvermittler in 2020

Für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach §§ 34f bzw. 34h der Gewerbeordnung (GewO) wird 2020 ein gleichermaßen spannendes wie regulatorisch herausforderndes Jahr werden:

  • So trifft die MiFID II-Regulatorik durch eine Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ab 1. August 2020 auch die freien Vertriebe; dies betrifft insbesondere Vorgaben zu Taping, Product Governance und der Abgabe einer Geeignetheitserklärung.
  • Weiterhin soll die BaFin-Aufsicht über freie Vertriebe vermutlich ab dem 1. Januar 2021 kommen; hierzu werden notwendige Vorbereitungshandlungen bereits ab Mitte 2020 erforderlich sein, insbesondere für sog. „Vertriebsgesellschaften“.
  • Ferner haben auch die freien Vertriebe die geldwäscherechtlichen Neuerungen seit 1. Januar 2020 zu beachten; dies betrifft insbesondere KYC-Prozesse und Vorgaben zur GwG-Organisation.
  • Schließlich werden weitere Neuerungen durch die sog. „Sustainable Finance“-Vorgaben im Laufe des Jahres 2020 zu beachten sein, bspw. eine Erweiterung der Zielmarktdefinition um sog. ESG-Kriterien.

Mit unserem aktuellen GSK Update beleuchten wir weitere Einzelheiten dieses Themenkomplexes und bringt Sie auf den aktuellen Stand.

Grafische Kurzfassung: Finanzanlagendienstleister vs. Haftungsdach
GSK Update Regulatorische Neuerungen für freie Vertriebe
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