20.01.2020
Regulatorische Neuerungen für Finanzanlagenvermittler in 2020
Für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach §§ 34f bzw. 34h der Gewerbeordnung (GewO) wird 2020 ein gleichermaßen spannendes wie regulatorisch herausforderndes Jahr werden:
- So trifft die MiFID II-Regulatorik durch eine Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ab 1. August 2020 auch die freien Vertriebe; dies betrifft insbesondere Vorgaben zu Taping, Product Governance und der Abgabe einer Geeignetheitserklärung.
- Weiterhin soll die
BaFin-Aufsicht über freie Vertriebe vermutlich ab dem 1. Januar 2021 kommen;
hierzu werden notwendige Vorbereitungshandlungen bereits ab Mitte 2020
erforderlich sein, insbesondere für sog. „Vertriebsgesellschaften“.
- Ferner haben auch die
freien Vertriebe die geldwäscherechtlichen Neuerungen seit 1. Januar 2020 zu
beachten; dies betrifft insbesondere KYC-Prozesse und Vorgaben zur
GwG-Organisation.
- Schließlich werden weitere Neuerungen durch die sog. „Sustainable Finance“-Vorgaben im Laufe des Jahres 2020 zu beachten sein, bspw. eine Erweiterung der Zielmarktdefinition um sog. ESG-Kriterien.
Mit unserem aktuellen GSK Update beleuchten wir weitere Einzelheiten dieses Themenkomplexes und bringt Sie auf den aktuellen Stand.
Grafische Kurzfassung: Finanzanlagendienstleister vs. Haftungsdach
GSK Update Regulatorische Neuerungen für freie Vertriebe
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