16.03.2021

Reform des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen

Neue Mobilitätsdienstleister wie Uber, Free Now oder MOIA drängen immer stärker auf den deutschen Markt. Die aktuelle Gesetzeslage sieht eine Zulassung von Mobilitätsformen, die nicht dem Vorbild von Taxis oder des ÖPNV entsprechen, derzeit aber nicht vor.

Seit mehreren Jahren wird daher eine Reform des Personenbeförderungsrechtes gefordert. Am 05.03.2021 hat der Bundestag nunmehr die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, neuen Mobilitätsformen wie insbesondere digitalen Fahrtenvermittlern und Car-Pooling-Diensten einen sicheren Rechtsrahmen zu liefern und den Zugang zum Markt zu erleichtern.

In unserem GSK Update stellen wir in Kürze die wichtigsten Neuerungen des Gesetzesentwurfs zur Reform des Personenbeförderungsgesetzes dar.

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