Reform der Grundsteuer

Zum 1.1.2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Jedoch bereits in diesem Jahr sind alle Grundstückseigentümer*innen im Zeitraum vom 1.7.2022 bis zum 31.10.2022 aufgefordert Feststellungserklärungen abzugeben, um eine Neu-Bewertung der Grundstücke auf den 1.1.2022 zu ermöglichen. Welche Angaben im Rahmen der Feststellungserklärung zu machen sind, hängt dabei maßgeblich vom jeweiligen Bundesland ab, in dem das Grundstück gelegen ist, da nicht in allen Bundesländern das gleiche Bewertungssystem Anwendung findet.

Um Sie hierbei zu unterstützen, werden die notwendigen Informationen für das jeweilige Bewertungssystem überblicksartig in unserem GSK Update dargestellt.

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