Tätigkeitsschwerpunkte

  • Immobilientransaktionen
  • Grundstücksrecht, Beratung zu Realteilungen von Quartiersentwicklungen
  • Privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht
  • Projektbegleitende Beratung bei Bauvorhaben und Projektentwicklungen
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Ausbildung und beruflicher Werdegang
  • Rechtsanwalt bei GSK Stockmann seit 2000
  • Zugelassen als Rechtsanwalt in 1997
  • Mehrjährige Tätigkeit in einer führenden baurechtlich spezialisierten Kanzlei
  • Studium an der Universität Frankfurt am Main
Sprachen
  • Deutsch, Englisch
Mitgliedschaften
  • Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein
Auszeichnungen
  • Ranking „Deutschlands beste Anwälte 2022“ im Bereich „Baurecht, Immobilienwirtschaftsrecht” (Handelsblatt und Best Lawyers in Germany)
  • Ranking „Deutschlands beste Anwälte 2021“ im Bereich „Baurecht, Immobilienwirtschaftsrecht” (Handelsblatt und Best Lawyers in Germany)
  • Ranking „Deutschlands beste Anwälte 2020“ im Bereich „Privates Baurecht, Immobilienrecht“ (Handelsblatt und Best Lawyers in Germany)
Publikationen
  • Lampe, Holger / Wieberneit, Bernd: Werkvertragsrecht, in: Frankfurter Handbuch zum neuen Schuldrecht (Herausgeber: Schimmel / Buhlmann).
  • Kanzlei
    24.06.2022

    Deutschlands beste Anwälte 2022: Handelsblatt und Best Lawyers empfehlen 53 Anwälte von GSK Stockmann

    Der renommierte amerikanische Fachverlag Best Lawyers hat in Kooperation mit dem Handelsblatt erneut „Deutschlands beste Anwälte“ des Jahres veröffentlicht.

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  • Kanzlei
    28.06.2021

    Deutschlands beste Anwälte 2021: Handelsblatt und Best Lawyers empfehlen 50 Anwälte von GSK Stockmann

    Die renommierte amerikanische Publikation Best Lawyers hat in Kooperation mit dem Handelsblatt erneut „Deutschlands beste Anwälte“ des Jahres veröffentlicht. Insgesamt 50 Anwältinn...

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  • GSK Updates
    04.12.2020

    HOAI 2021 – Abschied von gesetzlichen Mindestsätzen (und Höchstsätzen)

    Auslöser der Änderung ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG sowie ein Urteil des EuGH in einem Vertragsverletzungsverfahren aus dem Jahr 2019. Wie Honorare künftig verei...

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Vergangene Veranstaltungen

* Partnerin und Partner: Partner im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
Local Partnerin und Local Partner: kein Partner im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das geschlechtsneutrale generische Maskulinum. Die Angaben beziehen sich jedoch ausdrücklich auf alle Gender.

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