Steuerliche Beratung und Kaufvertragsverhandlung bei allen Arten von Immobilientransaktionen (Asset und Share Deal diverser Immobilienarten, einschließlich Büro-, Logistik- und Hotelimmobilien, Projektentwicklungen sowie Forward Deals) und bei steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Immobilien (z.B. Beratung zur erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung, umsatzsteuerliche Mietvertragsklauseln, grunderwerbsteuerliche Beratung)
Beratung zu investmentsteuerrechtlichen Themen sowie zur Strukturierung offener und geschlossener Fondsvehikel und Erstellung von Erwerbsgutachten
Beratung zum internationalen Steuerrecht (Outbound- wie Inbound), einschließlich Besteuerung von Betriebsstätten und Tochtergesellschaften, Hinzurechnungsbesteuerung und Wegzugsbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen, Treaty-Overrides, Mutter-Tochter Richtlinie und sonstiges EU Steuerrecht
Beratung zum Unternehmens- und Konzernsteuerrecht insbesondere zu allen Arten von Umwandlungen, Restrukturierungen, Organschaften und Holdingstrukturen
Steuerliche Prozessführung im Finanzverwaltungs- und Finanzgerichtsverfahren sowie Betriebsprüfungen und verbindliche Auskünfte
Beratung zu steuerlichen Aspekten bei W&I-Versicherungen und speziellen Steuerrisiko-Versicherungen
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Ausbildung und beruflicher Werdegang
Rechtsanwalt bei GSK Stockmann seit 2019
Zugelassen als Rechtsanwalt in 2015
Tätigkeit in einer internationalen Großkanzlei in Frankfurt
Tätigkeit bei einer unabhängigen Luxemburger Großkanzlei
Referendariat am Finanzgericht München
Studium an den Universitäten LMU München und Paris Panthéon-Assas (Paris II, integrierter deutsch-französischer Studiengang)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch
Publikationen
Eckl, Petra / Schill, Felix: DAC6 Implementation in Germany, in: IBFD – EUROPEAN TAXATION, 2021, Jahrgang 61, S. 273 – 284.
Eckl, Petra / Schill, Felix: The Implementation of the D.A.C.6. E.U. Directive in Germany, in: Insights Volume 8 Number 2, 2021, S. 19 – 28.
Eckl, Petra / Schill, Felix: Reform of the German Controlled Foreign Company Rules, in: EUROPEAN TAXATION 2020, Jahrgang 60, S. 247 – 257.
Vorsteuerabzug bei kostenloser Nutzungsüberlassung
Ein Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen im Zusammenhang mit einer kostenlosen Nutzungsüberlassung (hier: kostenlos nutzbare Touristenattraktion) kann dann möglich sein, wenn ein ...