Dr. Martin Hossenfelder

Rechtsanwalt, Counsel

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Standort Berlin

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Tätigkeitsschwerpunkte

  • Datenschutzrechtliche Beratung, u.a. bei der Implementierung von Datenschutzsystemen im Unternehmen, bei der Ankaufsprüfung im Rahmen von Unternehmenstransaktionen, im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Dokumentations- und Informationspflichten sowie in aufsichtsrechtlichen Verfahren bzw. bei Beschwerden und Anfragen betroffener Personen
  • Erstellung und Verhandlung von komplexen IT-Verträgen
  • Beratung von E-Commerce-, M-Commerce- und Start-Up-Unternehmen im Bereich IP/IT (einschließlich Fernabsatzrecht) und Datenschutz
  • Urheberrecht, insb. Beratung zur Gestaltung von Rechteklauseln (z.B. in Nachtragsvereinbarungen im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen)
  • Beratung im Markenrecht, u.a. strategische Beratung zum Markenportfolio, Markenanmeldungen Führung von streitigen Verfahren mit Dritten und den Markenämtern
  • Beratung im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder wegen des Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben
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Ausbildung und beruflicher Werdegang
  • Rechtsanwalt bei GSK Stockmann seit 2016
  • Zugelassen als Rechtsanwalt in 2013
  • Tätigkeit als Rechtsanwalt im Berliner Büro einer führenden deutschen Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht von 2013 bis 2016
  • Sechsmonatiges Secondment bei der ThyssenKrupp Elevator AG zur Unterstützung der Rechtsabteilung (insb. im IT-Recht) in 2015
  • Referendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen in zwei internationalen Wirtschaftskanzleien, unter anderem in New York (USA)
  • Studium an den Universitäten Bochum und Valladolid (Spanien)
Sprachen
  • Deutsch, Englisch, Spanisch
Mitgliedschaften
  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
Publikationen
  • Hossenfelder, Martin: Die DSGVO kommt bald: Top 5 Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts, in: BB 2018, 963-965.
  • Hossenfelder, Martin / Huperz, Philip: Die Chancen einer weiteren Digitalisierung der Immobilienwirtschaft, in: 3. Berliner Mittelstandstalk – Das Magazin, 12/2016, S. 9-11.
  • Hossenfelder, Martin / Schilde, Matthias: Praxisprobleme bei der Nutzung der Muster-Widerrufsbelehrung im E-Commerce, in: CR, 2014, 456-460.
  • Hossenfelder, Martin: Die Nachrichtendarstellung in Suchmaschinen nach der Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger, in: ZUM 2013, 374-379.
  • Hossenfelder, Martin: Pflichten von Internetnutzern zur Abwehr von Malware und Phishing in Sonderverbindungen, Diss., Nomos 2013.
  • Hossenfelder, Martin: Zur Haftung des Bankkunden beim Pharming, in: K&R 2012, 507-509.
  • Hossenfelder, Martin / Peter Flegel / Mario Schollmeyer: Neues zum Übergang von Arbeitgeberpflichten bei Unternehmenskäufen in den USA, in: RiW 2012, 513-516.
  • Hossenfelder, Martin / Stefan Greiner: Aufforderung zur „unverzüglichen“, „umgehenden“ oder „sofortigen“ Nacherfüllung als hinreichende Nachfristsetzung i. S. d. § 281 Abs. 1 S. 1 BGB?, in: JA 2010, 412-416.
  • Hossenfelder, Martin: Onlinebanking und Haftung, in : CR 2009, 790-794.
  • Hossenfelder, Martin: Tagungsbericht: a-i3/BSI Symposium 2009: Identitätsschutz in E-Government und E-Business Bürgerportale – ePA – Cloud Computing – Datensicherheit, in: JurPC Web-Dok. 143/2009, Abs. 1 – 23.
  • Pressespiegel
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Vergangene Veranstaltungen

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