Pre-Marketing und mehr: Neue Regeln für den Fondsvertrieb – Bundesregierung verabschiedet Gesetzesentwurf für ein Fondsstandortgesetz

Die Bundesregierung hat am 20.01.2021 den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160″ zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG (OGAW IV) und 2011/61/EU (AIFMD) im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen“ (Fondsstandortgesetz – FoStoG) verabschiedet.

Unser aktuelles GSK Update fasst die wesentlichen Änderungen für den Fondsvertrieb zusammen. Ziel der dem Entwurf zugrunde liegenden EU-Richtlinien ist eine Vereinheitlichung des Vertriebs von Investmentvermögen innerhalb der Europäischen Union und der Abbau bürokratischer Hürden durch digitalisierte Abläufe. Das FoStoG sieht zudem eine Erweiterung der Produktpalette deutscher Fonds vor und passt KAGB, WpHG und VAG an die Transparenz- und Taxonomie-Verordnung (ESG) an. Für den Vertrieb von Spezial-AIF dürfte v.a. die Einführung eines unionseinheitlichen Pre-Marketing-Regimes von wesentlicher Bedeutung sein.

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