Öffentliches Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht

Strategien entwickeln,
Verfahren steuern.

Das Öffentliches Baurecht, Planungsrecht und Umweltrecht bilden den Kernbestand der Regelungen des öffentlichen Rechts, die die Planung und Genehmigung von Immobilien- und Infrastrukturprojekten sowie von Industrie- und anderen Anlagen bestimmen. Bei Großprojekten sind überdies oftmals mehrstufige Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgesehen, die von Raumordnungsverfahren über Bauleitplanung, Planfeststellung und immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren bis zu Baugenehmigungs- und anderen Einzelzulassungsverfahren reichen. Die Komplexität dieser Verfahren und die Anforderungen, die an Planung, Genehmigung und Betrieb von Projekten und

Anlagen gestellt werden, haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dies liegt zum einen an immer zahlreicheren und vielschichtigeren Vorgaben, sei es aufgrund des Europäischen Umweltrechts – Beispiel Artenschutz – oder durch kommunale Vorgaben wie den Grundsätzen sozialgerechter Bodennutzung. Zum anderen ist das öffentliche Interesse an Vorhaben jeglicher Art erheblich gestiegen, und eine erhöhte Transparenz sowie erweiterte Klagebefugnisse für Verbände machen es unabdingbar, alle rechtlichen Vorgaben präzise und umfassend abzuarbeiten.

Kompetenzschwerpunkte

Komplexe Verfahren und Anforderungen erfordern sorgfältig ausgearbeitete und weitsichtige Lösungen. Wir von GSK verstehen uns als Projektanwälte, die Sie eingehend bei ihren Vorhaben beraten – egal ob als Investoren, Projektentwickler und Anlagenbetreiber oder als öffentliche Hand in Form von Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften und Unternehmen der öffentlichen Hand.

Unser Ziel ist es, auf der Grundlage unserer langjährigen Expertise und Erfahrung unsere Mandanten ganzheitlich und strategisch zu beraten und konkrete Lösungen in jeder Phase eines Projekts anzubieten. Von der Projektidee bis zum operativen Geschäft – mit GSK haben Sie jederzeit einen kompetenten Partner an Ihrer Seite. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

Wir unterstützen Sie bei der strategischen Planung und im Hinblick auf alle Rechtsfragen, die sich in Planungs- und Genehmigungsverfahren stellen. Wir arbeiten dabei eng mit Planungsbüros, Fachgutachtern und den zuständigen Behörden zusammen. Ein Schwerpunkt ist dabei die Qualitätssicherung von Verfahrensunterlagen im Hinblick auf rechtliche Anforderungen. Dies gilt für sämtliche Verfahren – von Raumordnungsverfahren über Bauleitplanung, Planfeststellungsverfahren und immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bis hin zu bau-, naturschutz- oder wasserrechtlichen Genehmigungen.

Wir verhandeln für Sie alle für das Projekt notwendigen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Verträge, wie städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge, Nachbarvereinbarungen, Altlasten-Sanierungsverträge oder Verträge zum Grunderwerb.

Größere Projekte stehen häufig im Fokus der Kommunal-, Landes- oder Bundespolitik sowie der Öffentlichkeit. Wir verstehen die zugrunde liegenden Prozesse und unterstützen Sie beim Umgang mit Politik und Öffentlichkeit einschließlich Begleitung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.

Aufseiten der öffentlichen Hand beraten wir Sie umfassend bei der Vorbereitung von planungs- und genehmigungsrechtlichen Entscheidungen, wie Planfeststellungsbeschlüsse oder Beschlüsse zur Bauleitplanung. Anschließend unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung dieser Entscheidungen, sei es bei der Abwehr von Klagen bis zu den obersten Gerichten oder bei der hoheitlichen Durchsetzung wie zum Beispiel bei Besitzeinweisungen für Infrastrukturprojekte.

Im Vorfeld von anstehenden Transaktionen prüfen und schätzen wir Potenziale und Risiken im Hinblick auf den aktuellen Bestand und die Entwicklungsmöglichkeiten von Grundstücken und Anlagen. Neben unserer planungs-, bau- und umweltrechtlichen Expertise profitieren Sie dabei auch von unserer ausgeprägten Präsenz und Vernetzung vor Ort.

Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, wie zum Beispiel die Ausübung eines Vorkaufsrechts oder Auflagen zum Denkmalschutz in einer Baugenehmigung. Lässt sich eine für rechtswidrig erachtete Entscheidung nicht im Verhandlungsweg revidieren, führen wir Widerspruchs- und Klageverfahren vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch.

„Bei einer unserer größten und komplexesten Entwicklungen auf der grünen Wiese war das Team von GSK Stockmann entscheidend für unseren Erfolg. Es hat den Weg für das Projekt

neben fundierter juristischer Expertise auch durch den umsichtigen Umgang mit Behörden und verschiedenen Interessengruppen freigemacht.“

Frank Dörflinger, Managing Director, Activ Development

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