Durch das sogenannte Fondsstandortgesetz erlangt die steuerliche Behandlung der Mitarbeiterbeteiligung eine deutliche Verbesserung.
Das Gesetz erhöht den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen und entschärft die sog. Dry Income-Problematik (Steuerlast auf den Wert der Beteiligung ohne unmittelbaren Geldzufluss für den Mitarbeiter). Diese gesetzlichen Neuregelungen traten zum 01.07.2021 in Kraft und sollen vor allem Start-ups im Kampf um qualifizierte Fachkräfte einen Wettbewerbsvorteil ermöglichen. Dies stellt zumindest einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Erleichterungen für Mitarbeiterbeteiligungen folgen werden.
In unserem GSK Update geben wir einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und erläutern, was es im Hinblick auf die Neuregelungen künftig zu beachten gilt. Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn in diesem Zusammenhang Fragen auftreten.
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