Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung in 2019 einen weitreichenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht verabschiedet, der nun in den Bundestag eingebracht wird. Leider wird das Vorhaben bisher jedoch nicht von der Bundesregierung unterstützt.
Dabei ist der Gesetzentwurf positiv zu bewerten. Denn es soll die bisherige Regelung abgeschafft werden, wonach bei Schriftformmängeln sowohl der Vermieter als auch der Mieter berechtigt sind, das Mietverhältnis trotz vereinbarter Festlaufzeit mit gesetzlicher Frist zu kündigen. Stattdessen soll es nur noch ein wesentlich enger gefasstes Kündigungsrecht mit folgenden Eckpunkten geben:
Unser aktuelles Update beleuchtet die Einzelheiten der geplanten Neuregelung und derzeit noch bestehende Regelungslücken im Gesetzentwurf.
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