11.05.2021

Neues im Kaufrecht zum Ersten

Umfassende Änderungen im Gewährleistungsrecht schon ab dem 1. Januar 2022.

Der Gesetzgeber hat umfassende Änderungen im Kaufrecht auf den Weg gebracht, die für sämtliche Kaufverträge von hoher Relevanz sind. Unser Update bietet zunächst einen Überblick dazu, welche Ausweitung der Sachmangelbegriff und damit die Haftung von Verkäufern erfahren soll. Außerdem erfahren Sie mehr über die geplanten Änderungen zum Aufwendungsersatz beim Einbau gekaufter Sachen sowie zur Nacherfüllungspflicht von Verkäufern.

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