Neue Seidenstraße: GSK Stockmann vertritt Duisburger Hafen AG erfolgreich in Nachprüfungsverfahren zum neuen Duisburg Gateway Terminal

GSK Stockmann hat die Duisburger Hafen AG erfolgreich in einem Nachprüfungsverfahren wegen des Baus und Betriebs des geplanten Duisburg Gateway Terminal vertreten. Die Entscheidung der Vergabekammer Rheinland ist nach Rücknahme einer Beschwerde zum OLG Düsseldorf nun bestandskräftig.

Der Duisburger Hafen ist der größte Binnenhafen der Welt und einer der Endpunkte der Neuen Seidenstraße in Europa. Bereits heute erreichen etwa 40 Züge aus China wöchentlich den Hafenstandort, wo die von ihnen transportierten Container umgeschlagen werden.

Angesichts des deutschen Kohleausstiegs und der wachsenden Bedeutung des Containertransports von und nach China über den Eisenbahnverkehr hat die Duisburger Hafen AG mit der Hupac SA, der H.T.S. Indermodal BV sowie der COSCO SHIPPING Logistic (Europe) GmbH ein Joint-Venture, die Duisburg Gateway Terminal GmbH, gegründet. Die Duisburg Gateway Terminal GmbH wird in den nächsten Jahren die sog. Kohleinsel in das größte Containerterminal im europäischen Hinterland mit einer Kapazität von 850.000 TEU umbauen. Nach dem Terminalausbau werden bis zu 100 Containerzüge pro Woche aus China erwartet.

Das Terminal erhält eine Fläche von 240.000 m². Davon werden 20.000 m² mit Lagerhallen überbaut. Vorgesehen sind ferner sechs Portalkrananlagen, zwölf Ganzzuggleise mit einer Gleislänge von jeweils 730 m, fünf Verladeplätze und drei Liegeplätze für Binnenschiffe sowie eine Containerstellfläche von 60.000 m². Die Investitionssumme beläuft sich auf etwa EUR 100 Millionen.

Die Rhenus SE & Co. KG hatte wegen der Gründung des Joint-Ventures und der Überlassung der Kohleinsel an die Duisburg Gateway Terminal GmbH ein Nachprüfungsverfahren gegen die Duisburger Hafen AG eingeleitet. Die Rhenus SE & Co. KG argumentierte, dass der Abschluss des Erbbaurechtsvertrags für die Hafenflächen und die Beteiligung an der Duisburg Gateway Terminal GmbH in einem förmlichen Vergabeverfahren hätten ausgeschrieben werden müssen. Die Vergabekammer Rheinland wies den Nachprüfungsantrag am 29. April 2020 zurück. Weder der konkrete Erbbaurechtsvertrag noch die Gesellschaftsgründung begründeten Pflichten der Duisburg Gateway GmbH, dass die Duisburger Hafen AG die Verträge als öffentlichen Auftrag oder als Konzession nach Vergaberecht hätte ausschreiben müssen.

Nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin zum Oberlandesgericht Düsseldorf ist die Entscheidung der Vergabekammer Rheinland nun bestandskräftig. Der Entscheidung kommt eine besondere Bedeutung zu, weil damit erstmals eine Nachprüfungsinstanz zu der seit Jahren diskutierten Frage entschieden hat, in welchen Fällen die Überlassung von Hafengrundstücken durch öffentliche Hafeninfrastrukturunternehmen dem Vergaberecht unterfällt und in welchen nicht.

Die Duisburger Hafen AG wurde in diesem Verfahren von einem GSK Stockmann-Team um den Vergabe- und Beihilferechtler Dr. Arne Gniechwitz beraten und vertreten. Die Beratung der öffentlichen Hand und ihrer Unternehmen zu großen Infrastrukturprojekten gehört zu einem Schwerpunkt von GSK Stockmann. Regelmäßig berät die Kanzlei öffentliche Hafeninfrastrukturunternehmen an der Küste und an den Binnenwasserstraßen.

Berater Duisburger Hafen AG:

GSK Stockmann: Dr. Arne Gniechwitz (Federführung, Vergabe- und Beihilfenrecht), Dr. Christoph Strelczyk (Immobilienrecht), Wolfgang Jegodka (Wettbewerbsrecht); Sören Wolkenhauer (Vergaberecht), Dr. Manuel G. Feller (Vergabe- und Beihilfenrecht), Vanessa Lampe (Immobilienrecht)

Duisburger Hafen AG (Inhouse): Markus Bangen (Mitglied des Vorstands), Andreas Keller (Rechtsabteilung)

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