Eine nachhaltige Projektentwicklung wird immer wichtiger, um die Ziele des „European Green Deal“ erreichen zu können. Dafür müssen Projektentwickler und Bauträger den Grundstein für die ESG-Konformität in allen Lebenszyklen legen. Darüber hinaus sollen durch die EU-Taxonomieverordnung Finanzmittel in nachhaltige Investitionen gelenkt werden. Unser Anwalt Jan Kramer erläutert in der FWW, Zeitschrift der mittelständischen Immobilienwirtschaft, welche Besonderheiten bei ESG-konformen Immobilien beachtet werden müssen.
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