Um die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu bekämpfen hat die Koalition die Auflage eines Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets beschlossen
Die Bundesregierung hat im Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen. Das beschlossene Paket enthält auch eine Vielzahl von steuerlichen Maßnahmen, durch die Konjunkturanreize gesetzt werden sollen. Hervorzuheben sind hierbei die zeitlich befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes, die Erweiterung der Möglichkeiten des steuerlichen Verlustrücktrags und die Einführung einer Optionsmöglichkeit für Personengesellschaften wie Körperschaften besteuert zu werden.
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