Investmentfonds

Strukturen schaffen,
Erträge sichern.

Die Fondsbranche steht wie der Finanzsektor insgesamt vor komplexen regulatorischen Herausforderungen aus EURichtlinien, unmittelbar geltenden EU-Verordnungen, delegierten Rechtsakten, Guidelines, nationalen Normen und europäischen und nationalen Aufsichtspraktiken. Hinzu kommen im Bereich der Produktstrukturierung spezielle steuerrechtliche Anforderungen.

Regelmäßige regulatorische Neuerungen, wie aktuell das Thema Sustainable Finance (ESG), oder Eingriffe in etablierte Marktpraktiken müssen rechtzeitig erkannt, bewertet und innovativen Lösungen zugeführt werden, damit Sie als Marktteilnehmer Ihr Geschäftsmodell im Wettlauf mit den sich laufend verändernden Rahmenbedingungen erfolgreich und compliant weiterverfolgen können.

Wir stellen uns als Ihre juristischen Berater täglich diesen Herausforderungen. Wir verfügen mit unseren Teams in Frankfurt, München, Hamburg und Luxemburg über die Expertise und die Erfahrung, um Sie zu allen investmentrechtlichen Fragestellungen aus den Bereichen Regulatorik, Steuern oder Produkt-Strukturierung an den beiden wichtigen Fonds-Standorten Deutschland und Luxemburg zielgenau zu beraten.

Unsere Mitgliedschaften in einer Reihe deutscher, luxemburgischer und europäischer Branchenvereinigungen, wie beispielsweise dem BVI, dem BVK, dem BII, der ALFI, der LPEA sowie InvestEurope und dem ZIA, ermöglichen es uns, in Ihrem Interesse neueste gesetzgeberische Entwicklungen zu begleiten und zu gestalten.

Kompetenzschwerpunkte

GSK Stockmann berät im Bereich des Investmentrechts mit einem Team hoch spezialisierter und erfahrener Anwälte umfassend zu allen aufsichtsrechtlichen, steuerrechtlichen und vertragsrechtlichen Themenstellungen in Bezug auf Ihr Unternehmen und Ihre Produkte.

Neben der laufenden, institutsbezogenen Betreuung stehen dabei alle produktbezogenen Fragen entlang des gesamten Lebenszyklus eines Fonds im Mittelpunkt.

Erlaubnisverfahren
Wir begleiten unsere Mandanten bei Lizenzierungs- beziehungsweise Lizenzerweiterungsverfahren sowie Registrierungsverfahren nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bzw. den entsprechenden luxemburgischen Gesetzen und deren Markteintritt.

Laufende regulatorische Betreuung: Neben der Beratung zu Lizenzierungssachverhalten steht die fortlaufende aufsichtsrechtliche Betreuung von insbesondere Kapitalverwaltungsgesellschaften unter dem Gesichtspunkt der internen Geschäftsorganisation (zum Beispiel Risikomanagement, Meldewesen, KaMaRisk- oder Outsourcing): Wir beraten Kapitalverwaltungsgesellschaften rechtlich und steuerlich zum Auslagerungsmanagement, insbesondere bei der Anbindung von Dienstleistern (zum Beispiel Auslagerung des Asset Managements) sowie bei konzerninternen Umstrukturierungen und entsprechenden Auslagerungen, einschließlich der Beratung von Sub-Advisory Agreements, Master-KVG-Agreements, Portfoliomanagementverträgen oder zu Global Custody-Strukturen.

Vergütungssysteme
Unsere aufsichtsrechtlich fokussierten Arbeitsrechtsexperten setzen die regulatorischen Anforderungen an die Vergütung bei Kapitalverwaltungsgesellschaften in praxistaugliche Lösungen um. Wir beraten Ihr Institut vor diesem Hintergrund bei allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Institutsvergütungsverordnung stellen. Dabei nehmen wir Ihre aufsichtsrechtliche Vergütungspolitik nicht isoliert in den Blick, sondern auch im Hinblick auf arbeitsrechtliche Besonderheiten. So können wir Ihnen auch bei komplexen Problemen maßgeschneiderte Lösungen anbieten. Unser Beratungsschwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung und Implementierung von Vergütungssystemen, der Beratung von Gruppengesellschaften hinsichtlich der gruppenweiten Anwendbarkeit von Vergütungsregelungen und der Vertretung gegenüber der BaFin im Rahmen der Abstimmung entsprechender Leitlinien.

Der Gesetzgeber verlangt von Kapitalverwaltungsgesellschaften ein angemessenes und komplett in sich stimmiges Vergütungssystem mit zum Teil strikten Vorgaben zu variablen Vergütungsbestandteilen. Dieses Vergütungssystem muss bereits im Rahmen des Erlaubnisverfahrens vorgelegt werden. Wir verfügen über eine breite Erfahrung in der Beratung von Kapitalverwaltungsgesellschaften bei entsprechenden vergütungsaufsichtsrechtlichen Fragestellungen.

Beratung von Verwahrstellen in vertrags- und aufsichtsrechtlicher Hinsicht, insbesondere Zulassung als Verwahrstelle nach dem KAGB und den luxemburgischen anwendbaren Gesetzen, internationale Wertpapierverwahrung, Ausübung von Kontrollfunktionen gegenüber fondsverwaltender Kapitalverwaltungsgesellschaft, Weiterverlagerungen etc.

Compliance
Unsere Regulatory Compliance-Experten stehen Ihnen mit ihrer querschnittsartigen Expertise und Erfahrung bei der Umsetzung der im Bereich des Investmentrechts einschlägigen aufsichts- und steuerrechtlichen Anforderungen an die für die regulierten Tätigkeiten maßgebliche Organisation samt der betreffenden betrieblichen Abläufe zur Seite und unterstützen Sie bei der Erstellung der Compliance- und Geldwäschepräventionsorganisation. Neben der beratenden Unterstützung übernehmen wir bei Bedarf auch Compliance-Funktionen im Wege der Auslagerung (zum Beispiel Compliance-Officer, Geldwäschebeauftragter, zentrale Stelle, Hinweisgeberstelle „Whistleblowing“). In Krisenfällen führen wir interne Untersuchungen durch und begleiten die diesbezüglichen Folgemaßnahmen.

Litigation
Fondsbezogene Streitigkeiten (zum Beispiel zu Fragen der Prospekthaftung oder der Zurechnung von Falschberatung) sind häufig nicht nur in der Sache komplex. In prozessrechtlicher Hinsicht sind besondere Strategien, zum Beispiel zur Wahrung der Reputation und zur Vermeidung von nachteiligen Präzedenzfällen, zu beachten. Wir beraten unsere Mandanten in Prozessen vor staatlichen Gerichten, in Schiedsverfahren sowie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung mit maßgeschneiderten Lösungen bei allen Streitigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit den regulatorischen Anforderungen der Investmentbranche.

Fonds-Konzeption
Wir beraten Sie zur optimalen Auswahl und Gestaltung Ihrer Fondsstruktur in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht. Neben der Wahl der passenden Produktkategorie (offen oder geschlossen, Publikums- oder Spezial-AIF) zählt hierzu die Auswahl des Standortes, häufig verbunden mit der optimalen Steuerkonzeption. Hierbei spielen in der Regel eine Vielzahl von Einflussfaktoren eine Rolle, wie etwa die Assetklasse, die Investitionsstrategie oder die Zielgruppe an Investoren (in- oder ausländisch, gegebenenfalls institutionell). Wir unterstützen Sie bei der optimalen Strukturierung der Investmentvermögen in steuerrechtlicher, aufsichtsrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und versicherungsaufsichtsrechtlicher Hinsicht.

Fonds-Auflage
In Umsetzung der Fonds-Konzeption erstellen wir die notwendige Fondsdokumentation. Hierzu zählen – je nach Produktkategorie – (Allgemeine und Besondere) Anlagebedingungen, Gesellschaftsverträge, Anlegervereinbarungen, Side Letter, Treuhandverträge, Beitrittsunterlagen, etc. Ergänzt werden diese zentralen Dokumente regelmäßig um die Verträge zur Anbindung Dritter, wie Bestellungsvertrag mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft, Verwahrstellenvertrag und Outsourcing-Verträge.

Vertriebsdokumentation
Zu unserem Kerngeschäft zählt die Erstellung bzw. Überprüfung der Vertriebsdokumentation von Investmentvermögen, vom klassischen Verkaufsprospekt, bzw. Informationsdokument bis zu den begleitenden Wesentlichen Anlegerinformationen bzw. PRIIP-KID.

Vertriebszulassungsverfahren
Wir übernehmen es für Sie, die notwendige Vertriebszulassung für Ihr Produkt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beantragen und die für das jeweilige Verfahren notwendigen Unterlagen zu organisieren. Wir beraten in diesem Zusammenhang regelmäßig auch zu Cross-Border-Vertriebsaktivitäten. Neben den klassischen Vertriebszulassungsverfahren begleiten wir Sie auch im Rahmen von Pre-Marketing-Prozessen für Spezialfonds.

Aktives Fondsmanagement
Während der Laufzeit des Investmentvermögens begleiten wir Sie neben der laufenden steuer- und aufsichtsrechtlichen Betreuung – je nach Assetklasse – bei den entsprechenden Maßnahmen des Portfolio-Managements, insbesondere bei allen An- und Verkäufen (zum Beispiel im Bereich Sachwerte oder bei M&A-Transaktionen für Private Equity-Fonds) und unterstützen Sie mit unseren korrespondierenden Kompetenzfeldern, etwa aus den Bereichen Real Estate und Corporate.

Restrukturierung und Abwicklung
Auch im Bereich der Restrukturierung, zum Beispiel bei der Durchführung von Fondssanierungen und -verschmelzungen sowie bei der laufzeitbedingten oder aufsichtsrechtlich initiierten Fondsabwicklung verfügen wir über langjährige Erfahrung. Wir begleiten Sie gerne auch in dieser letzten Phase des Lebenszyklus eines Fonds und unterstützen Sie neben der Verwertung des Fondsvermögens bei den diversen aufsichts-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Maßnahmen bis zur Auseinandersetzung der Anleger.

Fonds-Due Diligence
Auf Investorenseite übernehmen wir mit unserer produktspezifischen Expertise die umfassende investmentrechtliche, steuerrechtliche und vertragsrechtliche Prüfung von Investmentvermögen zur belastbaren Absicherung Ihres Investments.

Vertrieb
Zu unseren Beratungsschwerpunkten zählt auch die komplette Bandbreite der für den Vertrieb von Investmentvermögen relevanten Fragestellungen. Hierzu zählen regulatorische Anforderungen an Intermediäre ebenso wie die aufsichtskonforme Ausgestaltung der Vertriebsprozesse und der dazugehörigen Dokumentation sowie die Begleitung der einschlägigen Vertriebszulassungsverfahren auf nationaler Ebene und bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Fondsgattungen und Assetklassen
Unsere Expertise erstreckt sich unter anderem auf folgende Fondsgattungen und Assetklassen:

  • Geschlossene und offene Fondsstrukturen
  • Publikums- und Spezialfonds
  • Deutsche und luxemburgische Fondsstrukturen
  • Immobilienfonds und andere Sachwertefonds (zum Beispiel Erneuerbare Energien)
  • Portfoliofonds
  • Wertpapierfonds
  • Private Equity-Fonds
  • Hedgefonds
  • Debtfonds
  • Infrastrukturfonds

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