Arbeits- und Vergütungsrecht

Interessen abwägen,
Entscheidungen
absichern.

Sie möchten Ihre Personalabteilung durch punktuelle rechtliche Beratung unterstützen, bestimmte Bereiche der Vergütung oder anderer Arbeitsbedingungen neu regeln oder Ihr Unternehmen personell umstrukturieren? Wir beraten und unterstützen Sie in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts – von der Analyse rechtlicher und tatsächlicher Möglichkeiten über die Gestaltung und strategische Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung stehen wir Ihnen als Fachanwälte und Spezialisten zur Seite. Außerdem sind wir für Fragen zur bestehenden Vergütungsstruktur und zur Gestaltung von Vergütungssystemen – auch im regulierten Bereich – Ihre Ansprechpartner.

Wir stehen für kompetente und maßgeschneiderte Beratung mit einem individuell und flexibel für Sie zusammengestellten Team: Durch fachübergreifende Zusammenarbeit mit unseren Kollegen aus dem Gesellschafts- und Steuerrecht, aus dem Bank- beziehungsweise Finanzaufsichtsrecht, für Restrukturierung und Insolvenz sowie für Compliance- oder Datenschutzfragen profitieren Sie von dem umfangreichen und spezialisierten Beratungsspektrum bei GSK Stockmann. Wir betrachten Sachverhalte nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus Ihrer unternehmerischen Perspektive, denn wir bieten eine erstklassige Rechtsberatung, die Sie und Ihr Unternehmen versteht und unterstützt – gemeinsam finden wir die für Sie bestmögliche Strategie oder Problemlösung.

Arbeitsrecht

Durch die Erstellung oder auch Aktualisierung Ihrer arbeitsrechtlichen Musterdokumente sorgen wir dafür, dass Sie stets die beste rechtliche Grundlage für Ihre Arbeit nutzen. Bei nationalen wie internationalen Projekten, Transaktionen und Umstrukturierungen sind wir fachkundige Begleiter bei der Umsetzung Ihrer unternehmerischen Ziele. So verhandeln wir beispielsweise mit

Vorständen, Geschäftsführern, Arbeitnehmern, Betriebs- und Personalräten und vertreten Ihre Interessen zielgerichtet in Einigungsstellen und vor Gerichten. Zur Fortbildung Ihrer Mitarbeiter bieten wir Ihnen auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Inhouse-Schulungen und Fachvorträge zu aktuellen Themen an. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

Sich wandelnde Rahmenbedingungen auf globaler, wirtschaftlicher wie auch individueller Ebene sorgen für veränderte Anforderungen an Arbeitsverhältnisse und deren vertragliche Grundlagen.

Wir beraten bei der Erstellung zukunftsfähiger Vereinbarungen und helfen Ihnen bei der rechtssicheren Abgrenzung und Gestaltung verschiedener Tätigkeitsmodelle – egal ob Arbeitsverhältnis, Leiharbeit, Dienst- oder Werkvertrag. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Entwicklung und Einführung passender, zeitgemäßer Vergütungssysteme und motivierender, klar strukturierter Bonus- und Zielvereinbarungen. Bei der Flexibilisierung oder Neuregelung von Arbeitsmodellen zu Zeit, Ort und weiteren Arbeitsbedingungen können Sie auf unsere Praxiserfahrung zurückgreifen.

Je nach Bedarf erstellen wir zu komplexen Themen umfassende rechtliche Analysen mit Handlungsempfehlungen als Entscheidungsgrundlage, zeigen Ihnen verschiedene Optionen in Gutachten auf oder stehen mit punktuellem Rat jederzeit per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.

Von unserer Erfahrung im Bereich Vertragsgestaltung und -verhandlungen mit Führungskräften profitieren sowohl Unternehmen wie auch Vorstände und Geschäftsführer. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Begründung, Gestaltung und Beendigung von Dienstverhältnissen, beraten zu Fragen der Vergütung, zu Beendigungsmodalitäten und wettbewerbsrechtlichen Aspekten, aber auch im Sozialversicherungsrecht und zu Haftungsfragen.

Eine gründliche Prüfung im Vorfeld ist ein wichtiges Element für den Erfolg einer Transaktion. In Zusammenarbeit mit unseren Kollegen aus anderen Fachbereichen übernehmen wir die (arbeitsrechtliche) Due Diligence und können Sie so rechtzeitig auf Stolperfallen hinweisen. Wir räumen mögliche Hindernisse im Vorfeld aus und tragen mit der optimalen Vertragsgestaltung und der passenden Verhandlungsstrategie einen wesentlichen Teil zum langfristigen Erfolg der Transaktion bei. Um den Erfolg einer Transaktion nachhaltig zu sichern, bieten wir zudem Unterstützung bei der Angleichung und Harmonisierung von Arbeitsbedingungen auf tariflicher, betrieblicher und individualvertraglicher Ebene im Rahmen der „Post-Merger-Integration“.

Die passende Restrukturierung oder die erfolgreiche Sanierung eines Unternehmens können Wendepunkte in der Unternehmenshistorie sein. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Begleitung dieser Prozesse können wir helfen, spezifische Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln und umzusetzen. Mit Weitsicht begleiten wir Sie bei Unternehmensumwandlungen und beraten Sie bei Betriebsübergängen, Outsourcing oder Veränderungen der Mitarbeiterstruktur. Sollte eine Umstrukturierung dies erfordern, begleiten wir mit dem notwendigen Feingefühl auch Personalabbau, Betriebsstilllegungen und -verlagerungen sowie die Errichtung von Beschäftigungsgesellschaften.

In Auseinandersetzungen mit Betriebs- oder Personalräten – gerade auch im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen – unterstützen wir unsere Mandanten mit rechtlichen oder strategischen Hinweisen passend zur jeweiligen Situation. Bei Verhandlungen über einen Interessenausgleich, einen Sozialplan oder Tarifvertrag vertreten wir mit Branchen- und Unternehmenskenntnis Ihre Interessen zielgerichtet und erreichen tragfähige Einigungen.

Compliance als Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens hat verschiedene arbeitsrechtliche Aspekte. Zum einen geht es um die Einhaltung spezifischer arbeitsrechtlicher Regelungen wie den gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitszeit oder Arbeitnehmerüberlassung oder den Bestimmungen im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Zum anderen erfolgt die Implementierung von Compliance-Regelungen im Unternehmen, die Überwachung der Regeleinhaltung und die Aufklärung oder Sanktionierung von Verstößen regelmäßig mit arbeitsrechtlichen Mitteln und auf arbeitsrechtlicher Grundlage. Gemeinsam mit unseren Kollegen aus den entsprechenden Fachbereichen unterstützen wir unsere Mandanten bei der Implementierung von Verhaltensregeln, Ethik-Richtlinien oder Arbeitsanweisungen zu verschiedenen Themen wie Datenschutz, IP, Korruption oder Geldwäsche. Wir beraten Sie bei der Einführung von Compliance-Strukturen, Kontrollmechanismen und Whistleblowing-Systemen sowie zu Haftungsfragen und unterstützen bei der arbeitsrechtlichen Durchsetzung bestehender Regelungen.

Während die digitale Entwicklung Unternehmen einerseits neue Möglichkeiten bietet, ist andererseits zur Vermeidung von Compliance- und Haftungsrisiken den wachsenden datenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Verarbeitung von Beschäftigtendaten, der Einführung neuer Technologien in der erfolgreichen Zusammenarbeit mit Mitarbeitervertretungen und bei der Schaffung zukunftsfähiger Strukturen, die im Einklang mit dem BDSG und der DSGVO stehen. Zu unserem Beratungsspektrum zählen insbesondere die Überprüfung und datenschutzkonforme Gestaltung von HR-Prozessen, die Gestaltung von Regelungen zur Nutzung betrieblicher IT-Infrastruktur sowie die Regelung von Technologien, die eine Überwachung und Kontrolle von Mitarbeitern ermöglichen.

Durch das rechtzeitige Ergreifen geeigneter Maßnahmen lassen sich potenzielle Konflikte häufig bereits im Vorfeld verhindern oder lösen. Durch die richtige Vorbereitung und außergerichtliches Tätigwerden kann die bestmögliche Ausgangslage für den Fall eines streitigen Verfahrens geschaffen werden. Kommt es zu arbeitsgerichtlichen Verfahren, übernehmen wir Ihre interessensgerechte Vertretung, planen mit Ihnen zielführende Strategien und helfen, die Verfahren effizient zu wirtschaftlich sinnvollen Lösungen zu führen.

Vergütungsrecht

Seit der Finanzkrise und den daraus folgenden Regulierungen hat auch der Gesetzgeber erheblichen Einfluss auf die Vergütung von Mitarbeitern in Finanzunternehmen genommen. Eine Vergütungspolitik, die auf kurzfristigen Profit ausgerichtet ist und Erfolg belohnt, ohne dabei Misserfolg in ausreichendem Maße zu berücksichtigen und zu sanktionieren, wurde als einer der Auslöser der globalen Finanzkrise in den Jahren 2008/2009 ausgemacht. Daher ist die Vergütung von Mitarbeitern und Geschäftsleitern der Finanzbranche in den Fokus des europäischen sowie des nationalen Gesetzgebers gerückt: Nahezu jede Tätigkeit auf dem Finanzmarkt ist durch das Parlament und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

vergütungsaufsichtsrechtlichen Regularien unterworfen worden, was wiederum der Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben zur Vergütungsregulierung entspricht. Heute bilden vor allem die Institutsvergütungsverordnung, die AIFM-Richtlinie sowie die teilweise in nationales Recht umgesetzten Vorgaben der MiFID II/MaComp den Rechtsrahmen dafür, wie Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften ihre Bonus- und Vergütungsmodelle ausgestalten dürfen. Die Regulierung der Vergütung schreitet kontinuierlich auf internationaler und nationaler Ebene voran. Hierbei ist es von großer Bedeutung, den Überblick über die anzuwendenden Vorschriften zu behalten. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

Wir beraten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute vor diesem Hintergrund bei allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Institutsvergütungsverordnung stellen. Dabei nehmen wir Ihre Vergütungspolitik nicht isoliert in den Blick, sondern auch im Hinblick auf arbeitsrechtliche Besonderheiten. So können wir Ihnen auch bei komplexen Problemen maßgeschneiderte Lösungen anbieten. Unser Beratungsschwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung und Implementierung von Vergütungssystemen, der Beratung von Gruppengesellschaften hinsichtlich der gruppenweiten Anwendbarkeit von Vergütungsregelungen und insbesondere der Vertretung gegenüber der BaFin.

Für Kapitalverwaltungsgesellschaften finden sich vor allem in der AIFM-Richtlinie und im Kapitalanlagegesetzbuch vergütungsaufsichtsrechtliche Vorgaben. Der Gesetzgeber verlangt von Kapitalverwaltungsgesellschaften dabei nicht weniger als ein angemessenes und komplett in sich stimmiges Vergütungssystem und hat insbesondere zu variablen Vergütungsbestandteilen zum Teil strikte Vorgaben gemacht. Dieses Vergütungssystem muss bereits im Rahmen des die Kapitalverwaltungsgesellschaft betreffenden Erlaubnisverfahrens vorgelegt werden. Wir verfügen über große Erfahrung in der Beratung von Kapitalverwaltungsgesellschaften bei diesen vergütungsaufsichtsrechtlichen Fragestellungen. Dies betrifft insbesondere auch die Vertretung gegenüber der BaFin im Rahmen der Abstimmung dieses Vergütungssystems.

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