Infrastrukturplanung

Leistung zeigen,
Prozesse
beschleunigen.

Infrastruktureinrichtungen sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Wir begleiten Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden seit vielen Jahren bei komplexen Zulassungsentscheidungen und gewährleisten, dass auch politisch umstrittene Großvorhaben rechtssicher durchgeführt werden.

Die Begleitung komplexer Großvorhaben setzt besondere technische, naturwissenschaftliche und juristische Expertise voraus. Wir haben die erforderliche Kompetenz und Erfahrung, um interdisziplinäre Teams zu führen und komplexe Zulassungsverfahren zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Das Infrastruktur-Team von GSK Stockmann entwickelt für alle rechtlichen Themen rechtssichere und praxisorientierte Lösungen. Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere die Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Eisenbahnen, Flughäfen), die Energieinfrastruktur, Häfen und Wasserstraßen sowie die Zulassung von Industrieanlagen.

Kompetenzschwerpunkte

Auf jede Herausforderung eine Antwort und für jede Aufgabe eine Lösung: Das ist der Anspruch, mit dem wir genau das im Blick behalten, was Sie weiterbringt.

Ein besonderer Schwerpunkt des Infrastruktur-Teams von GSK Stockmann ist die Verkehrsinfrastruktur. Wir beraten Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden unter anderem bei Eisenbahn-, Straßen- und Flughafeninfrastrukturvorhaben. Die von uns begleiteten Projekte haben regelmäßig deutschlandweite oder europäische Bedeutung.

Unsere Beratung beginnt regelmäßig bei der Erstellung und Prüfung der Antragsunterlagen für Planfeststellungsverfahren und umfasst das Einwendungsmanagement sowie die Vorbereitung und Durchführung von Erörterungsterminen. Außerdem erstellen wir abschließende Stellungnahmen für Vorhabenträger und sind regelmäßig als Verwaltungshelfer für die Zulassungsbehörden tätig.

Häufig werden großformatige Verkehrsprojekte durch eine starke Gegenwehr behindert und verzögert. Dafür entwickeln wir mit den Vorhabenträgern Kommunikationsstrategien und verteidigen die Zulassungsentscheidungen vor Gericht. Wenn die zur Baudurchführung notwendigen Grundstücke nicht freihändig erworben werden können, vertreten wir die Vorhabenträger in Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahren.

Unsere Beratung umfasst im Bereich der Verkehrsinfrastruktur insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Planfeststellungsrecht
  • Eisenbahnrecht
  • Straßenrecht
  • Luftverkehrsrecht
  • Umwelt-/Planungsrecht, öffentliches Baurecht
  • Projektentwicklung
  • Anlagenbau
  • Vergabe- und Beihilfenrecht
  • Konfliktlösung

Ein weiterer Schwerpunkt des Infrastruktur-Teams von GSK Stockmann ist die Beratung bei Netz- und Leitungsbauvorhaben. Wir begleiten Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden bei nationalen und internationalen Erdgaspipelines, wie etwa Nord Stream 1 und 2, Höchstspannungsnetzen, Verteilnetzen und Fernwärmeleitungen.

Wir begleiten Raumordnungsverfahren und Verfahren der Bundesfachplanung und beraten Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden in Planfeststellungs- bzw. Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben. Wenn die Nutzungsrechte an den benötigten Grundstücken nicht freihändig erworben werden können, vertreten wir die Vorhabenträger in Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahren.

Häufig werden Energievorhaben durch eine starke Gegenwehr behindert und verzögert. Dafür entwickeln wir mit den Vorhabenträgern Kommunikationsstrategien und verteidigen die Zulassungsentscheidungen vor Gericht.

Unsere Beratung umfasst im Bereich des Netz- und Leitungsausbaus insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Energiewirtschaftsrecht
  • Öffentliches Recht/Regulierung
  • Umwelt-/Planungsrecht, öffentliches Baurecht
  • Anlagenbau
  • Projektentwicklung
  • Konfliktlösung
  • Vergabe- und Beihilfenrecht

Ein weiterer Schwerpunkt speziell des Hamburger Infrastruktur-Teams von GSK Stockmann ist die Begleitung von Ausbauvorhaben an den deutschen See- und Binnenhäfen.

Wir begleiten wasserwirtschaftsrechtliche und wasserstraßenrechtliche Planfeststellungen und unterstützen Vorhabenträger sowie Genehmigungsbehörden bei der Durchführung rechtssicherer Zulassungsverfahren.

Unsere Beratung umfasst im Bereich von Häfen und Wasserstraßen insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Planfeststellungsrecht
  • Wasserrecht, insbesondere Wasserhaushaltsrecht und Wasserstraßenrecht
  • Umwelt-/Planungsrecht, öffentliches Baurecht
  • Anlagenbau
  • Projektentwicklung
  • Vergabe- und Beihilfenrecht
  • Konfliktlösung

Wir beraten Betreiber von Industrieanlagen bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren, insbesondere in den Bereichen Bergbau und Energie, Stahl- und Eisenproduktion, bei der Herstellung von chemischen Erzeugnissen sowie Mineralölraffination, der Holz- und Zellstoffproduktion sowie bei der Verwertung und Beseitigung von Abfällen.

Unsere Beratung umfasst im Bereich der Zulassung von Industrieanlagen insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Immissionsschutzrecht
  • Umwelt-/Planungsrecht, öffentliches Baurecht
  • Anlagenbau
  • Projektentwicklung
  • Vergabe- und Beihilfenrecht
  • Konfliktlösung

Mehr als Rechtsanwälte.
Finden Sie die richtigen

Experten.

Lernen Sie unsere Rechtsanwältinnen und -anwälte unseres Kompetenzteams „Infrastrukturplanung“ kennen.

Anwälte finden