Handlungsmöglichkeiten der Kommunen gegen verkürzte Abstandsflächen der neuen BayBO

Bayerischen Bauordnung 2020 – „neue alte“ Abstandsflächen

Das Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus ist am 2. Dezember 2020 in zweiter und letzter Lesung im Plenum des Bayerischen Landtags beschlossen worden. Das Gesetz, insbesondere auch die neue Abstandsflächenregelung, soll zum 01.02.2021 in Kraft treten. Um den Kommunen eine ununterbrochene Beibehaltung der „alten“ Abstandsflächen zu ermöglichen, wurde das Inkrafttreten der Satzungsermächtigung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO um zwei Wochen auf den 15.01.2020 vorgezogen. Kommunen, die hiervon Gebrauch machen wollen, müssen sich sputen!

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