22 Mai

GSK und BFW Nord laden ein zu „Kommunale Vorkaufsrechte in Hamburg – Milieuschutz, Städtebau oder Akquisition von Grundstücken?“

East Private Cinema
Simon-von-Utrecht-Straße 31
20359 Hamburg

In Hamburg gibt es elf Gebiete, in denen die Soziale Erhaltungsverordnung gilt und wo die Finanzbehörde und das jeweilige zuständige Bezirksamt ein Vorkaufsrecht gemäß Baugesetzbuch haben. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat so zuletzt Wohnhäuser in Ottensen, der Sternschanze und St. Pauli erworben, nachdem Abwendungsvereinbarungen von den potenziellen Käufern nicht akzeptiert wurden.

In dem von GSK Stockmann und BFW Nord veranstalteten Podium für „Kommunale Vorkaufsrechte in Hamburg – Milieuschutz, Städtebau oder Akquisition von Grundstücken“ am 22. Mai 2019 werden folgende Fragen diskutiert:   

Warum übt die Stadt Hamburg diese Vorkaufsrechte aus?  Gibt es neben der Gefährdung des Allgemeinwohls noch andere Intentionen? Macht die Stadt von der Möglichkeit Gebrauch zur Absicherung von städtebaulichen Maßnahmen und Grunderwerb, Vorkaufsrechtsverordnungen zu erlassen? Und was bedeutet das für den Hamburger Wohnungsmarkt; besonders wenn dieses Vorgehen mehr zur Regel wird als eine Ausnahme bleibt?

Weitere Informationen zum Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Veranstaltungswebsite auf dem unterstehenden Link.

Link:

https://www.bfw-nord.de/aktivitaeten/veranstaltungen/39391-kommunale-vorkaufsrechte-in-hamburg-milieuschutz-staedtebau-oder-akquisition-von-grundstuecken/

Ansprechpartner

Lars Bollensen

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lars.bollensen@gsk.de

Dr. Stefan Geiger

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stefan.geiger@gsk.de