24 Jul

GSK AfterWorktalks – Kommunale Steuerung des Einzelhandels unter der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie

17.30 – 21.00 Uhr
GSK Stockmann
Karl-Scharnagl-Ring 8
80539 München

Mit Urteil vom 30. Januar 2018 hat der Europäische Gerichtshof im Fall Visser / Appingedam (Rs. C-31/16) entschieden, dass Beschränkungen von Einzelhandel in Bauleitplänen an der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu messen sind. Damit gelten das Diskriminierungsverbot sowie die europarechtlichen Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Die Europäische Kommission hat im Frühjahr 2018 eine sehr kritische Haltung gegenüber einigen Regelungen des deutschen Planungsrechts und der etablierten Praxis eingenommen. 

Die Konsequenzen der europäischen Rechtsprechung werden seither in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Ein wichtiges Forum war das Symposium, welches GSK Stockmann gemeinsam mit dem Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung im November 2018 veranstaltet hat. In der Folge haben Vertreterinnen und Vertreter der Planungspraxis, des Einzelhandels und der Rechtsberatung in einem Workshop Möglichkeiten und Grenzen der zukünftigen.

Wir freuen uns darauf, diese Lösungsansätze im Rahmen unserer AfterWorkTalks zu diskutieren, zu denen GSK Stockmann und BBE Handelsberatung GmbH Sie herzlich
einladen.

Weitere Informationen zum Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie im nebenstehenden Link.

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Ansprechpartner

Dr. Mark Butt

Partner

+49 89 288174-68

mark.butt@gsk.de