07.02.2019

GSK Update: Von der deutschen Praxis fast verschlafen: Mehr Rechtsicherheit für Infrastrukturgroßprojekte durch Abstimmung von Vergabeaspekten mit der Europäischen Kommission

Die öffentlichen Auftraggeber in Deutschland haben es bislang weitgehend verschlafen, dass seit dem Jahr 2017 die Möglichkeit besteht, Vergabeaspekte von Infrastrukturgroßprojekten vorab durch die Europäische Kommission (KOM) bewerten zu lassen. Damit vergeben sie Chancen auf rechtsichere und bessere Vergabeverfahren für Infrastrukturgroßprojekte. Wir empfehlen öffentlichen Auftraggebern in Deutschland, die Ex-ante Bewertung zu nutzen und die KOM daran zu messen, ob und inwieweit ihre beratende Mitwirkung an Infrastrukturgroßprojekten einen Mehrwert bietet. Im Fall der Verlängerung der Betriebskonzession des Flughafens von Athen Ende des Jahres 2018 hat sich die Abstimmung im Rahmen einer Ex-ante Bewertung der KOM bewährt und für den öffentlichen Konzessionsgeber gelohnt.

Über wichtige Gesichtspunkte der freiwilligen Ex-ante Bewertung und ihrer Instrumente geben wir in unserem GSK Update einen Überblick.

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