Die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Anforderungen für eine Sozialversicherungsfreiheit von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH weiter verschärft. Als sozialversicherungsfrei können nur noch Mehrheitsgesellschafter oder Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer umfassenden Sperrminorität angesehen werden. Konstellationen einer Management-Gestellung stehen auf dem Prüfstand und können nicht mehr als Vehikel für eine Sozialversicherungsfreiheit empfohlen werden. Im Rahmen von Betriebsprüfungen können erhebliche Beitragsnachforderungen drohen.
In unserem Update erläutern wir das Thema und zeigen Lösungen für eine Vermeidung der Sozialversicherungsfalle auf.
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