GSK Update: Risiko Baugebot – Voraussetzungen und Grenzen des § 176 BauGB

Derzeit werden „Baugebote“ als Zwangsmittel für die Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung diskutiert.

Auf Grundlage von § 176 BauGB können „bauunwillige“ Grundstückseigentümer verpflichtet werden, ihr Grundstück bebauen zu müssen. Kommt ein Grundstückseigentümer der Anordnung nicht nach und bleiben auch Zwangsmaßnahmen erfolglos, kann der Grundstückseigentümer sogar enteignet werden.

Aufgrund der hohen verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Anforderungen bleibt abzuwarten, ob die Gemeinden überhaupt in der Lage sein werden, rechtmäßige Baugebotbescheide zu erlassen. 

Mit unserem GSK-Update bieten wir Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grenzen des Baugebotes und die Rechtschutzmöglichkeiten der Betroffenen.

Das GSK Update steht Ihnen als Download zur Verfügung.

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