Im April hat das EU-Parlament im Anschluss an ein vorangegangenes Trilog-Verfahren zwischen der EU-Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem EU-Parlament die (erneute) Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung für Investmentfonds, die verpflichtet sind, wesentliche Anlegerinformationen (wAI) zu erstellen in Art. 32 Abs. 1 PRIIPs-VO um 24 Monate bis zum 31.12.2021 beschlossen. Mit einer noch ausstehenden aber bereits angekündigten Zustimmung des Rats und damit einer endgültigen Verlängerung der Übergangsregelungen ist in Kürze zu rechnen.
In Luxemburg wird damit die Frist, innerhalb derer für in Luxemburg aufgelegte alternative Investmentfonds (AIF) eine von der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde CSSF gewährte Option besteht, entweder ein PRIIPs-KID oder wAI zu erstellen, ebenfalls bis zum 31.12.2021 verlängert.
In dem GSK Update finden Sie weitere Einzelheiten dieser Verlängerung der Übergangsregelungen.
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