GSK Update: Neues „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“

Nachdem das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ am 12. April 2019 auch den Bundesrat passiert hat, wird es in den nächsten Tagen in Kraft treten.  Es verbessert den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Gleichzeitig werden allerdings auch höhere Anforderungen an denjenigen gestellt, der diesen Schutz in Anspruch nehmen will. In Zukunft erhält nur noch Schutz, wer aktiv angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen hat und diese auch belegen kann. Ein Geheimhaltungswille wird nicht mehr vermutet.

Weiterhin wird mit dem neuen Gesetz das sog. Reverse Engineering in Deutschland grundsätzlich zulässig, sofern es nicht gegen andere Schutzgesetze oder vertragliche Vereinbarungen verstößt. Zudem wird der Whistleblower-Schutz ausgeweitet und gilt in Zukunft auch im Bereich von Geschäftsgeheimnissen.

In dem GSK Update finden Sie wichtige Informationen und Praxishinweise zum neuen „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“.

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