Im Mai hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des „Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen“ neben Änderungen zum Wertpapier-Prospektrecht auch die Prospektbefreiungen für Schwarmfinanzierungen in § 2a des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) erweitert, der als zentrale Regelung in Deutschland den Anwendungsbereich und Umfang des Crowdinvesting bestimmt:
In dem GSK Update finden Sie weitere Einzelheiten dieser Ausweitung der Crowdinvestingregelungen.
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