27.05.2019

GSK Update: Mehr Geld für die Crowd: Gesetzesänderung weht Start-Ups und Plattformen frischen Wind in die Segel

Im Mai hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des „Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen“ neben Änderungen zum Wertpapier-Prospektrecht auch die Prospektbefreiungen für Schwarmfinanzierungen in § 2a des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) erweitert, der als zentrale Regelung in Deutschland den Anwendungsbereich und Umfang des Crowdinvesting bestimmt:

  • So wird der Betrag, der durch crowdfinanzierte Emissionen prospektfrei eingeworben werden darf, auf EUR 6 Mio. für die während eines Zeitraums von zwölf Monaten angebotenen Vermögensanlagen desselben Emittenten erhöht.
  • Hinzu kommt, dass künftig auch Genussrechte über Crowdfunding-Plattformen prospektfrei emittiert werden können.
  • Schließlich wird für Privatanleger der maximale Anlagebetrag für Vermögensanlagen desselben Emittenten auf EUR 25.000 erhöht.

In dem GSK Update finden Sie weitere Einzelheiten dieser Ausweitung der Crowdinvestingregelungen.

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