11.06.2019

GSK Update: Kryptoverwahrgeschäft – Eine neue Welle im Regulierungs-Tsunami

Ende Mai hat das Bundesministerium der Finanzen („BMF“) einen Referentenentwurf zur Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie veröffentlicht. 

Im Wesentlichen greift das BMF die europäischen Vorgaben zur effizienten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf, führt aber auch einen neuen Tatbestand in das Kreditwesengesetz („KWG“) ein:

  • Eingeführt wird der neue Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts als Finanzdienstleistung in das KWG.
  • Hinzu kommt die Legaldefinition von Kryptowerten, die als Finanzinstrumente eingestuft werden und somit die Diskussion um die Einordnung von Kryptowährungen als Finanzinstrumente obsolet macht.
  • Folge der Einführung des neuen Tatbestands sind sowohl erhebliche organisatorische und finanzielle Anforderungen als auch die Einordnung als geldwäscherechtlich Verpflichtete für eine Reihe von Kryptodienstleistern. 

Unser aktuelles GSK Update beleuchtet weitere Einzelheiten dieser künftigen gesetzlichen Änderungen.

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