GSK Update: EuGH zur Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 14. Mai 2019 die Anforderungen an die zukünftig Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit verschärft. Mit diesem Update stellen wir die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof dar und erläutern, welche praktischen Auswirkungen sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ergeben und ob ein unmittelbarer Handlungsbedarf für den Arbeitgeber besteht.

Das GSK Update steht Ihnen als Download zur Verfügung.

Jetzt herunterladen
Drucken
Pressekontakt:

Ansprechpartner