GSK Update: Die neue Brückenteilzeit

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Gesetz zur Brückenteilzeit. Arbeitnehmer haben nun einen Anspruch auf vorübergehende Reduzierung ihrer Arbeitszeit. Konkret bedeutet dies, dass Arbeitnehmer für einen Zeitraum von einem bis zu höchstens fünf Jahren kürzer treten und nach Ablauf dieses Zeitraums wieder in ihre Vollzeitstelle zurückkehren können. 

Dies sah und sieht der bisher (und auch weiterhin) geltende Teilzeitanspruch nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht vor. Nach dieser Regelung hatten Arbeitnehmer nur einen Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung. Eine Rückkehr in Vollzeit war ungewiss.

Mit unserem aktuellen GSK Update bieten wir einen Überblick über die geltenden Teilzeitregelungen und das neue Gesetz zur Brückenteilzeit.

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