25.03.2019

GSK Update: Datenschutzrechtliche Informationspflichten unter der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt an Unternehmen erhebliche Anforderungen. Neben der Frage, ob eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einzelfall gerechtfertigt ist, stellt sich für Unternehmen in der Praxis regelmäßig die Frage, ob, wie und in welchem Umfang man die betroffenen Personen über die geplanten Datenverarbeitungen informieren muss. Die DSGVO sieht insofern – im Vergleich zum „alten“ Datenschutzrecht – deutlich umfangreichere Informationspflichten vor (die sowohl für den online- als auch für den offline-Bereich gelten; vgl. Art. 13 und 14 DSGVO). 

In unserem GSK Update haben wir Praxishinweise zum Umgang mit diesen Informationspflichten zusammengetragen. Es wird insbesondere aufgezeigt, wann und in welcher Form diese Pflichten zu erfüllen sind, ob die Informationsempfänger entsprechenden Datenschutzhinweisen ausdrücklich zustimmen sollten und wie man im B2B-Bereich mit diesem Thema umgehen kann.

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