Verschoben auf den Herbst: Europäische zweite Aktionärsrechterichtlinie wird nicht fristgerecht umgesetzt.
Aktionäre müssen länger warten bis sie mehr Mitspracherechte bei ihren börsennotierten Unternehmen erhalten.
Das deutsche Aktienrecht wird sich erheblich ändern. Die europäische Richtlinie zur Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre (RL (EU) 2017/828) hätte eigentlich bis Mitte Juni 2019 in das deutsche Recht implementiert werden müssen. Das deutsche Umsetzungsgesetz ARUG II kommt aber nun erst im Herbst.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
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