GSK Update: Änderung der Rechtsprechung des BAG zur sachgrundlosen Befristung.

Das BAG hat mit aktuellem Urteil vom 23.01.2019 seine Rechtsprechung zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen geändert. Nach dieser Entscheidung ist die sachgrundlose Befristung auch dann unzulässig, wenn bereits 8 Jahre zuvor eine Vorbeschäftigung vorgelegen hat. Die ältere Rechtsprechung des BAG, nach der das Vorbeschäftigungsverbot nicht gilt, wenn das letzte Arbeitsverhältnis bereits 3 Jahre zurückliegt, gilt ab sofort nicht mehr.

Mit unserem aktuellen GSK Update geben wir Ihnen einen Überblick über die neue Rechtsprechung. Es steht Ihnen als Download zur Verfügung.

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