GSK Stockmann gewinnt Vergütungs- und Arbeitsrechtsexperten Dr. Alexander Insam und Dr. Martin Hörtz

GSK Stockmann verstärkt ihr Arbeitsrechtsteam mit anerkannten Experten. Dr. Alexander Insam wechselt zum 1. Januar 2021 als Equity Partner in das Frankfurter Büro von GSK Stockmann. Er wird von dem Arbeitsrechtler Dr. Martin Hörtz begleitet, der als Local Partner einsteigt.

Dr. Alexander Insam berät als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht nationale und internationale Mandanten zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der (regulativen) Vergütungsberatung, insbesondere von Banken. Daneben ist die Beratung von Unternehmen im Betriebsverfassungsrecht zur Einführung von IT Systemen, Home Office Regelungen und agilen Arbeitsstrukturen ein weiterer Schwerpunkt seiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit. Seit 2006 ist Insam zudem als Mediator und Schlichter tätig und konnte hier u.a. besondere Expertise in der Luftfahrtbranche bei innerbetrieblichen Konflikten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten bzw. Gewerkschaften aufbauen. Daneben ist Insam für seine Arbeit im Konfliktmanagement durch zwei Konfliktkostenstudien 2009 und 2012 sowie die internationale Konferenz Managing Conflict 4.0 2015 in Los Angeles auch international bekannt.

Dr. Alexander Insam wechselt von KPMG Law mit einem Team von zwei Rechtsanwälten zu GSK Stockmann. Mit ihm startet zum 1. Januar 2021 Dr. Martin Hörtz als Local Partner. Zum 1. April 2021 folgt Sarah Lahmer (Associate).

Dr. Martin Hörtz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Neben der Vergütungsberatung verfügt Hörtz über besondere Erfahrung in Zusammenhang mit der Umsetzung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben in den Themenbereichen Compliance, Datenschutz und (Arbeits-)Strafrecht.

Dr. Uwe Jäger, Co-Managing Partner bei GSK Stockmann, sagte: „Alexander Insam und Martin Hörtz sind mit ihrem Know-how im Arbeitsrecht eine hervorragende Ergänzung für unser Team. Mit Ihrer Erfahrung und Ihrem Netzwerk können wir unsere Beratung in den Kompetenzfeldern Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Bankaufsichtsrecht weiter ausbauen.“

Dr. Philipp Kuhn, Partner und Arbeitsrechtsexperte bei GSK Stockmann, ergänzte: „Mit Alexander Insam, Martin Hörtz und Team verstärken wir uns und unsere arbeitsrechtliche Expertise in ausgezeichneter Weise. Insbesondere im vergütungsaufsichtsrechtlichen Bereich können wir uns dann mit unserem überaus erfahrenen Team als führendes Beratungsunternehmen konsequent auf die immer komplexer werdenden Anforderungen unserer Mandanten ausrichten.“

Dr. Alexander Insam erklärte zur künftigen Zusammenarbeit: „GSK Stockmann hat eine beeindruckende Entwicklung in den letzten Jahren genommen und ist eine der wenigen Kanzleien im deutschen Markt, die Arbeits- und Vergütungsrecht verbinden. Dr. Philipp Kuhn und sein Team sind uns bei der Vergütungsberatung von Fonds gemeinsam mit dem Luxemburger Büro von GSK Stockmann bereits aufgefallen. Mit unserer Vergütungsexpertise bei mehr als 30 bedeutenden Instituten in Deutschland werden wir unseren Mandanten künftig eine der führenden Beratungen im Vergütungsrecht anbieten können. Daneben schätze ich die weiteren Schnittstellen bei GSK Stockmann zum Bankaufsichtsrecht, Gesellschaftsrecht und Restrukturierungsbereich. Nicht zuletzt die Umsetzung des ARUG II für börsennotierte Aktiengesellschaften und die Bewältigung der Corona Krise werden 2021 für viel Arbeit sorgen. Schließlich freue ich mich, meine Konfliktmanagement- und Mediationsarbeit bei GSK Stockmann in Zusammenarbeit mit den Dispute Resolution Kollegen fortzusetzen und auszubauen.“

Mit dem Einstieg von Dr. Alexander Insam und seinem Team umfasst die Arbeitsrechtspraxis von GSK Stockmann neun Berufsträgerinnen und Berufsträger.

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